Die Ausschreibung als pdf findet Ihr hier.
Info: Kreativ-Transfer infolge von Corona
Infolge der Corona-Pandemie wurden drei Änderungen im Rahmen des Förderprogramms Kreativ-Transfer (2019-20) umgesetzt: (1) Die Verlängerung des Programms bis zum 30. April 2021, (2) die alternative Nutzungsmöglichkeit von bereits durch die Jurys befürworteten Förderungen, die nicht wie geplant genutzt werden konnten/können sowie (3) alternativ zur Reisekostenförderung im Rahmen neuer Ausschreibungen: Förderungen für Vorhaben der internationalen Vernetzung und Sichtbarmachung sowie des Know-how-Transfers. Die aktuelle Ausschreibung findet sich hier.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich für eine Reisekostenförderung zum Besuch von internationalen Messen, Festivals und Plattformen zu bewerben. Die entsprechende Ausschreibung folgt in Kürze.
Für diejenigen, die eine Bewilligung einer Kreativ-Transfer Förderung erhalten haben, diese aufgrund der Corona-Pandemie aber nicht nutzen konnten/können, gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Förderung umzuwidmen. Weitere Informationen hier.
Hintergrund
Ziel des Förderprogramms Kreativ-Transfer ist es, Akteur*innen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games darin zu unterstützen, ihr internationales Netzwerk aus- und aufzubauen, die Sichtbarkeit ihrer Arbeiten auf dem internationalen Markt zu verbessern und hierfür den internationalen Austausch sowie entsprechende Professionalisierung und Qualifizierung der Akteur*innen zu unterstützen.
Zu diesem Zweck fördert Kreativ-Transfer Reisen zu internationalen Veranstaltungen (die aktuelle Ausschreibung folgt in Kürze). Die Corona-Pandemie aber macht das Reisen und Besuchen von Veranstaltungen nach wie vor schwer planbar, sodass es zusätzlich anderer Maßnahmen bedarf, die dem internationalen Netzwerk-Auf- und Ausbau, der Sichtbarmachung auf dem internationalen Markt und der Professionalisierung/ Qualifizierung dienen.
Aus diesem Grund unterstützt Kreativ-Transfer nun auch Vorhaben, die die Ziele des Förderprogramms verfolgen und sich entsprechend auf folgende Aspekte konzentrieren:
Zielgruppe & Voraussetzungen
Bewerben können sich Kompanien/Künstler*innen und deren Vertreter*innen sowie freischaffende Produzent*innen / Manager*innen / Produktionsbüros.
Bewerben können sich (Vertreter*innen von) Kompanien/Künstler*innen der Freien Szene mit Betriebssitz in Deutschland aus den Bereichen Tanz, Theater (Sprech-, Figuren-, Objekt-, Straßentheater u.a.) und Zeitgenössischer Zirkus sowie Tanzensembles der Stadt- und Staatstheater in Deutschland, die die folgenden Kriterien nachweislich erfüllen:
Die Kompanie muss in den letzten drei Jahren (ab Januar 2017):
Unter Vertreter*innen von Kompanien/Künstler*innen sind alldiejenigen zu verstehen, die die oben genannten Ziele in Zusammenarbeit mit der*m Kompanie/Künstler*in verfolgen (Auf- und Ausbau des internationalen Netzwerks, Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit, Qualifizierung/Professionalisierung).
Freischaffende Produzent*innen, Manager*innen etc. sind dabei ausdrücklich auch angesprochen – diese müssen ihrer Bewerbung zusätzlich eine Bestätigung der*s Kompanie/Künstlerin*s beifügen, dass die Umsetzung des Vorhabens in deren*dessen Auftrag erfolgt.
Bewerben können sich freischaffende Produzent*innen, Manager*innen und Vertreter*innen von freien Produktionsbüros in den Darstellenden Künsten – auch unabhängig von der Vertretung bestimmter Kompanien/Künstler*innen.
Die Vorhaben von freischaffenden Produzent*innen, Manager*innen und Vertreter*innen von freien Produktionsbüros sollen insbesondere dem Auf- und Ausbau des eigenen internationalen Netzwerks sowie der Qualifizierung/Professionalisierung und des Erfahrungs- und Wissensaustauschs zu den Themen internationale Vernetzung, (digitale) Distribution, internationale Vermarktung und Akquise dienen.
Freischaffende Produzent*innen, Manager*innen bzw. Vertreter*innen von freien Produktionsbüros müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nachweisen können, dass:
Zu beachten: Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn mehr als 50% des Einkommens aus einem Angestelltenverhältnis bezogen werden.
Vorhaben – konkret
Die folgenden Beispielefür Vorhaben, die gefördert werden können, sind als Orientierung und Anregung gedacht.
Auf- und Ausbau des eigenen internationalen Netzwerks bzw. das der vertretenen Kompanie:
Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit der eigenen Arbeit bzw. der der vertretenen Kompanie:
Qualifizierung/Professionalisierung/Erfahrungs- und Wissensaustausch zu den Themen internationale Vernetzung, (digitale) Distribution, internationale Vermarktung und Akquise
Die Kombination der hier genannten Teilbereiche – Auf- und Ausbau des internationalen Netzwerks / Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit / Qualifizierung/Professionalisierung/Erfahrungs- und Wissensaustausch – in einem Vorhaben ist möglich und wünschenswert.
Höhe der Förderung & förderfähige Kosten
Es können max. 3.000 Euro beantragt werden. Über die Fördersumme entscheidet die Jury.
Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Falls die Kosten, die für die Umsetzung des Vorhabens notwendig sind, die Höhe der Fördersumme übersteigen, können Eigenmittel oder Drittmittel, die nicht aus Töpfen des Bundes stammen, eingebracht werden.
Förderfähige Kosten sind:
Nachhaltig reisen: Bei Reisen (1) innerhalb Deutschlands sowie (2) zu Orten innerhalb Europas, die in weniger als sechs Stunden Zugfahrt erreicht werden können, sind Kosten für Flugreisen nicht förderfähig! Auch bei längeren Reisen möchten wir die Geförderten ermutigen, sich um klimafreundliches Reisen zu bemühen und wenn möglich auf Flugreisen zu verzichten oder diese zu minimieren.
Aus zuwendungsrechtlichen Gründen können nur Belege zur Abrechnung anerkannt werden, die ein Belegdatum ab dem 17. September 2020 (Ausschreibungsdatum) haben.
Antragstellung & Verfahren
Anträge können zwischen dem 17. September und 12. Oktober 2020 (23:59 CET) eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Online-Formulare. Neben den oben genannten Nachweisen muss eine kurze Beschreibung des Vorhabens (zeitlicher Rahmen, konkrete Maßnahmen etc.) sowie ein Kosten-/Finanzierungsplan (Vorlage hier) eingereicht werden.
Das Vorhaben muss zwischen dem Datum der Bewilligung (voraussichtlich Mitte November 2020) und dem 30. April 2021 durchgeführt werden. Ein früherer Begin ist frühestens ab dem Ausschreibungsdatum möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und der Beginn des Vorhabens sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.
Die Geschäftsstelle des DTD prüft die Anträge auf Förderfähigkeit und legt sie der Jury vor, die über die Förderung entscheidet.
Die Juror*innen sind: Kaja Jakstat (Zwei Eulen - Büro für Kulturkonzepte, Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V.), Nina Hümpel (tanznetz.de, DANCE), Sven Till (fabrik Potsdam).
Die Antragsteller*innen werden etwa sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist darüber informiert, ob eine Förderung erfolgen kann.
Fördervertrag, Abrechnung & Evaluation
Der DTD schließt mit den Kompanien/Künstler*innen bzw. freischaffenden Produzent*innen/Manager*innen einen Fördervertrag. Die Förderungen werden veröffentlicht.
Die Förderung wird nach Einreichung eines kurzen Berichts (max. 1 DIN-A4 Seite),eines zahlenmäßigen Verwendungsnachweises entsprechend des Kosten-/Finanzierungsplans, der Belege sowie einer Evaluation der Förderung (kurzer Evaluationsbogen) ausgezahlt. Diese Abrechnung muss bis spätestens vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens eingereicht werden.
Belege können sein:
Nach erfolgter Prüfung wird die Förderung überwiesen.
Bei der Abwicklung der Förderung (Vertragsversand, Abrechnung, Evaluation u.a.) kooperiert der DTD mit transmissions.
Kontakt für weitere Infos und Rückfragen:
Jana Grünewald | Nicole Fiedler
Kreativ-Transfer |Dachverband Tanz Deutschland
+49 (0)30 / 374433 92
info@kreativ-transfer.de