FAQs

Kann der Antrag auch auf Englisch gestellt werden?

Ja, Anträge können auch auf Englisch eingereicht werden.
 

Ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich?

Die Laufzeit des Vorhabens muss grundsätzlich zwischen dem Datum der Bewilligung (voraussichtlich Mitte Dezember 2020) und dem 30. April 2021 liegen.
Ein früherer Begin ist frühestens ab dem Ausschreibungsdatum möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und der Beginn des Vorhabens sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.
Belege mit Datum vor dem 02. Oktober 2020 (Ausschreibungsdatum) können nicht abgerechnet werden.
Bitte beachte: Das Vorhaben muss bis zum 30. April 2021 abgeschlossen sein. Ein späterer Abschluss ist nicht möglich!

Ich möchte gern ein Vorhaben einreichen, das der Vernetzung und Sichtbarmachung meiner Arbeit dient – allerdings nicht international, sondern auf Bundesebene.

Kreativ-Transfer hat zum Ziel, die internationale Vernetzung zu stärken und die Sichtbarkeit auf dem internationalen Markt zu verbessern.
Gerade wegen der derzeit bestehenden Hindernisse und erschwerten Bedingungen von Mobilität und internationalem Austausch soll der Fokus der Vorhaben grundsätzlich auf dem Internationalen liegen. Dabei ist aber keineswegs ausgeschlossen, dass die Vorhaben auch die Verstärkung der Vernetzung und Sichtbarkeit auf nationaler Ebene zum Ziel haben.
 

Wir sind gerade dabei einen Projektraum zu gründen. Können wir uns bei Kreativ-Transfer bewerben?

Nein, Kreativ-Transfer kann nur Projekträume/Produzent*innengalerien fördern, die bereits bestehen (s. dazu auch die erforderlichen Nachweise) und bereits über gewisse Erfahrungen verfügen, um ihr Netzwerk/ihre Sichtbarkeit auf dem internationalen Markt aufzubauen/zu verbessern.
 

Die Vorhaben werden zu 100% gefördert. Für mein Vorhaben benötigte ich aber eine Summe, die die Höhe der maximal möglichen Fördersumme von 1.600€ übersteigt. Dafür würde ich Eigenmittel einbringen. Kann das Vorhaben trotzdem gefördert werden?

Das Gesamtbudget der Vorhaben sollte die maximale Fördersumme möglichst nicht übersteigen. Wenn nötig, können aber Eigenmittel oder Drittmittel, die nicht aus Töpfen des Bundes stammen, eingebracht werden, durch die die Kosten des Vorhabens insgesamt steigen.

Kann durch das Einbringen von Eigen- oder Drittmittel der Anteil an Eigenhonoraren erhöht werden?

Nein, das ist nicht möglich. Der maximal mögliche Anteil an Eigenhonoraren von 80% bezieht sich auf die bewilligte Fördersumme, nicht auf die Gesamtsumme des Vorhabens. S. hierfür auch die Vorlage der Kostenkalkulation.


In meinem Vorhaben möchte ich sowohl eine neue Datenbank für in der Vergangenheit geknüpfte Kontakte aufbauen, ein Template für einen neuen englischsprachigen Newsletter erstellen und eine individuelle Reise zu zwei Kurator*innen machen – kann ich all das in einem Vorhaben kombinieren?

Ja, das ist möglich und mehr noch: sogar erwünscht! Die genannten Teilbereiche – Auf- und Ausbau des internationalen Netzwerks / Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit / Qualifizierung/Professionalisierung/Erfahrungs- und Wissensaustausch – können selbstverständlich in einem Vorhaben kombiniert werden.

Ich möchte an einer Messe teilnehmen, die digital stattfindet. Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Kann ich – im Falle einer Förderung – die Teilnahmekosten in einem Vorhaben abrechnen?

Ja, die Teilnahmekosten für digital stattfindende Messen und Festivals sind grundsätzlich innerhalb eines geförderten Vorhabens abrechnungsfähig sowie auch Teilnahmekosten für Webinare und andere digitale Veranstaltungen – sofern sie Teil des beschriebenen Vorhabens sind.
 

Ich möchte einen Branchentreff besuchen – kann ich die hierfür anfallenden Kosten innerhalb meines Vorhabens abrechnen?

Die Teilnahme an Branchentreffs und Konferenzen ist durchaus förderwürdig, sofern sie Teil des beschriebenen Vorhabens und inhaltlich stimmig ist. Ist dies der Fall können sowohl Teilnahmekosten als auch Reisekosten abgerechnet werden.


Wann wird die Förderung ausbezahlt?

In der Regel wird die Förderung nach Abschluss des Vorhabens und nach erfolgter Prüfung der Abrechnung ausbezahlt. Unter bestimmten Umständen kann ein Teil der Förderung, max. 50% der gesamten Fördersumme, frühestens sechs Wochen vor Abschluss des Vorhabens ausbezahlt werden.