Die Ausschreibung als pdf.
Ziel des Förderprogramms Kreativ-Transfer ist es, Akteur*innen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games darin zu unterstützen, ihr internationales Netzwerk aus- und aufzubauen, die Sichtbarkeit ihrer Arbeiten auf dem internationalen Markt zu verbessern und hierfür den internationalen Austausch sowie entsprechende Professionalisierung und Qualifizierung der Akteur*innen zu unterstützen.
Zu diesem Zweck fördert Kreativ-Transfer ursprünglich Reisen zu internationalen Veranstaltungen. Die Corona-Pandemie aber macht das Reisen und Besuchen von Veranstaltungen derzeit nach wie vor schwer planbar, sodass es zusätzlich anderer Maßnahmen bedarf, die dem internationalen Netzwerk-Auf- und Ausbau, der Sichtbarmachung auf dem internationalen Markt und der Professionalisierung/ Qualifizierung dienen.
Aus diesem Grund fördert Kreativ-Transfer nun auch Vorhaben, die die Ziele des Förderprogramms verfolgen und sich entsprechend auf folgende Aspekte konzentrieren:
Zielgruppe & Voraussetzungen
Förderfähig sind Entwickler*innen und Vertreter*innen von Entwickler*innenstudios und
-teams, die:
Vorhaben – konkret
Die folgenden Beispielefür Vorhaben, die gefördert werden können, sind als Orientierung und Anregung gedacht.
Auf- und Ausbau des internationalen Netzwerksdes vertretenen Studios/Teams:
Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit des vertretenen Studios/Teams:
Qualifizierung/Professionalisierung/Erfahrungs- und Wissensaustausch zu den Themen internationale Vernetzung, (digitale) Distribution, internationale Vermarktung und Akquise
Die Kombination der hier genannten Teilbereiche – Auf- und Ausbau des internationalen Netzwerks / Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit / Qualifizierung/Professionalisierung/Erfahrungs- und Wissensaustausch – in einem Vorhaben ist möglich und wünschenswert.
Höhe der Förderung & förderfähige Kosten
Es können max. 2.000 Euro beantragt werden. Über die Fördersumme entscheidet die Jury.
Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Falls die Kosten, die für die Umsetzung des Vorhabens notwendig sind, die Höhe der Fördersumme übersteigen, können Eigenmittel oder Drittmittel, die nicht aus Töpfen des Bundes stammen, eingebracht werden.
Förderfähige Kosten sind:
Bundesreisekostengesetz: Die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes, wie bspw. die Höhe von (Auslands-)Tage- und Übernachtungsgeldern etc., sind zu berücksichtigen.
Nachhaltig reisen: Bei Reisen (1) innerhalb Deutschlands sowie (2) zu Orten innerhalb Europas, die in weniger als sechs Stunden Zugfahrt erreicht werden können, sind Kosten für Flugreisen nicht förderfähig! Auch bei längeren Reisen möchten wir die Geförderten ermutigen, sich um klimafreundliches Reisen zu bemühen und wenn möglich auf Flugreisen zu verzichten oder diese zu minimieren.
Aus zuwendungsrechtlichen Gründen können nur Belege zur Abrechnung anerkannt werden, die ein Belegdatum ab dem 28. Oktober 2020 (Ausschreibungsdatum) haben.
Antragstellung & Verfahren
Anträge können zwischen dem 28. Oktober und 25. November 2020 (23:59 CET) eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular.
Neben Angaben zum Studio/Team sowie zum Spiel muss eine kurze Beschreibung des Vorhabens (zeitlicher Rahmen, konkrete Maßnahmen etc.) sowie ein Kosten-/Finanzierungsplan (Vorlage hier) eingereicht werden.
Das Vorhaben muss zwischen dem Datum der Bewilligung (voraussichtlich Ende Dezember 2020) und dem 30. April 2021 durchgeführt werden. Ein früherer Beginn ist frühestens ab dem Ausschreibungsdatum möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und der Beginn des Vorhabens sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.
Die Geschäftsstelle des DTD prüft die Anträge auf Förderfähigkeit und legt sie der Jury vor, die über die Förderung entscheidet.
Die Antragsteller*innen werden etwa fünf Wochen nach der Bewerbungsfrist darüber informiert, ob eine Förderung erfolgen kann.
Fördervertrag, Abrechnung & Evaluation
Der DTD schließt mit den Geförderten einen Fördervertrag. Die Förderungen werden veröffentlicht.
Die Förderung wird nach Einreichung eines kurzen Berichts (max. 1 DIN-A4 Seite),eines zahlenmäßigen Verwendungsnachweises entsprechend des Kosten-/Finanzierungsplans, der Belege sowie einer Evaluation der Förderung (kurzer Evaluationsbogen) ausgezahlt. Diese Abrechnung muss bis spätestens vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens eingereicht werden.
Belege können sein:
Nach erfolgter Prüfung wird die Förderung überwiesen.
Bei der Abwicklung der Förderung (Vertragsversand, Abrechnung, Evaluation u.a.) kooperiert der DTD mit transmissions.