Derzeit gibt es im Bereich Bildende Kunst keine aktuellen Ausschreibungen

Die Frist für die erste Ausschreibung 2023 ist abgelaufen.

Im Herbst 2023 wird jeweils eine zweite Ausschreibung für Galerien und für Projekträume / Produzent*innengalerien veröffentlicht.
Fragen zu den Ausschreibungen nehmen wir gerne jederzeit entgegen: info(at)kreativ-transfer.de


Hintergrund Kreativ-Transfer

Ziel des Förderprogramms Kreativ-Transfer ist es, Akteur*innen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games darin zu unterstützen, ihr internationales Netzwerk auf- und auszubauen, um ihre Sichtbarkeit auf dem internationalen Markt zu verbessern. Das Programm unterstützt hierfür notwendige Maßnahmen zur internationalen Vermarktung und Vernetzung sowie eine entsprechende Qualifizierung und Professionalisierung der Akteur*innen.

Im Bereich Bildende Kunst bietet das Programm Kreativ-Transfer sowohl Galerist*innen als auch Betreiber*innen von Projekträumen und Produzent*innengalerien die Möglichkeit, Reisekostenförderungen für den Besuch von Messen und Kunstfestivals zu beantragen. Dies soll den Geförderten ermöglichen, ihre Arbeiten zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen sowie Koproduzent*innen und Auftraggeber*innen zu finden. Außerdem können strategische Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung gefördert werden.

Hinweis: Auch während Pandemien oder politischer Krisen, Kriegen o. ä. sollen Besuche von internationalen Veranstaltungen weiterhin unterstützt werden, sofern die Reisen unter Berücksichtigung von Empfehlungen öffentlicher Stellen in Deutschland sowie im Zielland durchgeführt werden können.

Darüber hinaus fördert das Programm strategische Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung.

In der Umsetzung dieser Förderung kooperiert der Dachverband Tanz Deutschland mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. (BVDG), der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste e.V. (IGBK) und der transmissions GmbH.



Bildende Kunst | Galerien



Förderung | Galerie

von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und messeähnlichen Veranstaltungen

Es können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen beantragt werden, und zwar für max. zwei Veranstaltungen.

Beispiele förderfähige Kosten:

  • Fahrt- bzw. Flugkosten
  • Unterkunftskosten
  • Tagegelder
  • die Registrierungs- und Standgebühren
  • die Transportkosten
  • Werbematerial (max. 100,- Euro)
  • Übernahme der Kosten für eine Begleitperson bei Antragsteller*innen, die aufgrund körperlicher und / oder geistiger Einschränkungen oder aufgrund notwendiger Kinderbetreuung nicht ohne Begleitung reisen können.
  •  

    Bewerben können sich Betreiber*innen von kleineren und mittleren Galerien, die:

  • ihren aktuellen Betriebssitz in Deutschland haben
  • die Galerie seit mindestens zwei Jahren hauptberuflich (mit)betreiben und
  • professionelle Vermittlungstätigkeit zeitgenössischer Bildender Kunst in ihren Räumen betreiben: durch regelmäßig wechselnde, öffentlich zugängliche Ausstellungen und begleitende Publikationstätigkeit (z. B. Kataloge, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media etc.).
  • Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, körperlichen und geistigen Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

     

    Die Reisekostenförderung soll es Galerist*innen ermöglichen, ihr Profil und ihre Künstler*innen zu präsentieren, ihr internationales Netzwerk zu erweitern, Kontakte zu intensivieren und neue zu knüpfen. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:

  • Verkauf der präsentierten Kunstwerke sowie Vermittlung der Kunstwerke an öffentliche Einrichtungen.
  • Kontakte zu öffentlichen Institutionen knüpfen: Museen, Kunstvereine, städtische Galerien und Anbahnung bzw. Verabredung konkreter Ausstellungsprojekte, Kunst-am-Bau-Projekte etc.
  • Ansprache potenzieller Sammler*innen, Käufer*innen und Kurator*innen.
  • Ansprache reichweitenstarker Multiplikator*innen wie bspw. Presse.
  • Präsentation deutscher Positionen im Ausland.
  • Das Kennenlernen bestimmter Märkte, Szenen, Zielgruppen im unternehmerischen Sinne und damit verbunden die Verortung der eigenen Arbeit.
  •  

    Maximale Fördersumme pro Veranstaltung und pro Galerie:

  • 5.000,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Deutschlands)
  • 7.000,- Euro (Veranstaltungen außerhalb Deutschlands)
  • Mitreise vertretener Künstler*innen: 600,- Euro (Veranstaltungen in Deutschland), 1.100,- Euro (Veranstaltungen außerhalb Deutschlands)
  • Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es können Eigenmittel oder Drittmittel, die nicht aus Töpfen des Bundes stammen, eingebracht werden.

     

  • Angaben zum*r Antragsteller*in
  • Name, Ort und Datum der Veranstaltung(en)
  • EIN kurzes Motivationsschreiben
  • Kostenkalkulation (siehe Beispielrechnung)
  • Bei Mitreise vertretener Künstler*innen: Name und Kurzbiografie der jeweiligen Künstler*innen
  • Kurzvorstellung der Galerie
  • Nachweis Betriebssitz in Deutschland mit bestätigter Gültigkeit
  • Nachweis der mindestens zweijährigen Betreiberschaft
  • Nachweis der professionellen Vermittlungstätigkeit zeitgenössischer Bildender Kunst durch die Galerie
  •  

    10. Juni 2023 – 30. April 2024

     

    25. April 2023 (23.59 MEZ)

     

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.

    Darüber hinaus bemühen wir uns um eine fachliche Begleitung durch eine*n Expert*in, um das Antrags- und Auswahlverfahren für die Ausschreibungen inklusiver zu gestalten und Barrieren zu senken.

     

    Weitere Infos gibt es hier

     

    Förderung | Galerie

    von strategischen Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung

    Die Vorhaben-Förderung soll es Akteur*innen ermöglichen, auf dem internationalen Markt sichtbarer zu werden und hierfür Maßnahmen der internationalen Vermarktung und Akquise sowie der Optimierung der (digitalen) Präsenz umzusetzen. Darüber hinaus dient die Förderung von Vorhaben der Weiterbildung in den genannten Feldern. Sie zielt darauf ab, nachhaltig wirksame Maßnahmen zu ermöglichen, um die internationale Präsenz und wirtschaftliche Position anhaltend zu stärken.

    Beispiele für förderfähige Kosten:

  • Eigenhonorare (max. 80% der beantragten Förderung)
  • Honorare für Berater*innen und Coaches
  • Kosten für Übersetzer*innen (bspw. mehrsprachiger Web-Auftritt, mehrsprachige Broschüre etc.)
  • Teilnahmekosten an Seminaren, Workshops, Fachvorträgen, Branchentreffen wie z. B. TALKING GALLERIES o. ä.
  • Künstlersozialabgabe (KSA)
  • Kosten für die Anschaffung von Software, Technik und Equipment, die vorrangig für den Erfolg des strategischen Vorhabens nötig sind (bspw. Webcam, Mikros etc.)
  • Kosten für Reisen gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG), die für die Teilnahme an Seminaren, Coachings o. ä. notwendig sind
  •  

    Bewerben können sich Betreiber*innen von kleineren und mittleren Galerien, die:

  • ihren aktuellen Betriebssitz in Deutschland haben
  • die Galerie seit mindestens zwei Jahren hauptberuflich (mit)betreiben und
  • professionelle Vermittlungstätigkeit zeitgenössischer Bildender Kunst in ihren Räumen betreiben: durch regelmäßig wechselnde, öffentlich zugängliche Ausstellungen und begleitende Publikationstätigkeit (z. B. Kataloge, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media etc.).
  • Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, körperlichen und geistigen Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

     

    Neben der Teilnahme an Messen und messeähnlichen Veranstaltungen gibt es weitere Maßnahmen, die dem Auf- und Ausbau internationaler Netzwerke, der Sichtbarmachung auf dem internationalen Markt und insbesondere der Professionalisierung sowie Qualifizierung dienen. Aus diesem Grund unterstützt Kreativ-Transfer auch strategische Vorhaben, die die Ziele des Förderprogramms verfolgen und sich entsprechend auf folgende Aspekte konzentrieren:

  • Auf- und Ausbau des internationalen Netzwerks der vertretenen Galerie und / oder
  • Verbesserung der internationalen Vermarktung der Arbeit der vertretenen Galerie und / oder
  • Qualifizierung und Professionalisierung zu den Themen internationale Vernetzung, (digitale) Distribution, internationale Kommunikation, Vermarktung und Akquise
  •  

    Es können max. 2.000,- Euro beantragt werden. Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.

     

  • Angaben zum*r Antragsteller*in
  • Beschreibung des Vorhabens (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Kosten-/Finanzierungsplan (KFP) - bitte Vorlage verwenden
  • Kurzvorstellung der Galerie
  • Nachweis Betriebssitz in Deutschland mit bestätigter Gültigkeit
  • Nachweis der mindestens zweijährigen Betreiberschaft
  • Nachweis der professionellen Vermittlungstätigkeit zeitgenössischer Bildender Kunst durch die Galerie
  •  

    10. Juni 2023 – 30. April 2024

     

    25. April 2023 (23.59 MEZ)

     

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.

    Darüber hinaus bemühen wir uns um eine fachliche Begleitung durch eine*n Expert*in, um das Antrags- und Auswahlverfahren für die Ausschreibungen inklusiver zu gestalten und Barrieren zu senken.

     

    Weitere Infos gibt es hier

     

    Förderung | Projekträume

    von Reisekosten für die Teilnahme an Kunstfestivals, Messen und messeähnlichen Veranstaltungen

    Es können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen beantragt werden, und zwar für max. zwei Veranstaltungen.

    Beispiele förderfähige Kosten:

  • Fahrt- bzw. Flugkosten
  • Unterkunftskosten
  • Tagegelder
  • Registrierungs-, Stand- und Ticketgebühren
  • Transportkosten
  • Werbematerial
  • Übernahme der Kosten für eine Begleitperson bei Antragsteller*innen, die aufgrund körperlicher und / oder geistiger Einschränkungen oder aufgrund notwendiger Kinderbetreuung nicht ohne Begleitung reisen können.
  •  

    Bewerben können sich Betreiber*innen von Projekträumen sowie Produzent*innengalerien, deren Projektraum / Produzent*innengalerie:

  • seinen / ihren aktuellen Betriebssitz in Deutschland hat,
  • seit mindestens einem Jahr betrieben wird und
  • zeitgenössische Bildende Kunst professionell vermittelt: durch regelmäßig wechselnde, öffentlich zugängliche Ausstellungen und begleitende Publikationstätigkeit (z. B. Kataloge, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media etc.).
  • Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, körperlichen und geistigen Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

     

    Die Reisekostenförderung soll es Betreiber*innen von Projekträumen sowie Produzent*innengalerien ermöglichen, ihr Profil und ihre Künstler*innen zu präsentieren, ihr internationales Netzwerk zu erweitern, Kontakte zu intensivieren und neue zu knüpfen. Nicht gefördert werden Reisekosten für Einzel- und Kooperationsprojekte, Austauschtreffen o. ä. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:

  • Der Kontakt zu potenziellen Förderer*innen und Käufer*innen mit spezifischem Fokus auf Projekträume bzw. Produzent*innengalerien.
  • Die Ansprache reichweitenstarker Multiplikator*innen wie bspw. Presse.
  • Das Netzwerken mit anderen Projektraumbetreiber*innen zum Zwecke des Aufbaus einer internationalen Community mit dem Ziel einer besseren Vermarktung.
  • Das Kennenlernen bestimmter Märkte, Szenen, Zielgruppen im unternehmerischen Sinne und damit verbunden die Verortung der eigenen Arbeit.
  •  

    Maximale Fördersumme pro Veranstaltung und pro Projektraum / Produzent*innengalerie:

  • 1.600,- Euro (für Veranstaltungen in Deutschland und Europa (geografisch))
  • 2.600,- Euro (außerhalb Europas)
  • Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es können Eigenmittel oder Drittmittel, die nicht aus Töpfen des Bundes stammen, eingebracht werden.

    Zuzüglich zu den oben genannten Fördersummen kann eine einmalige Aufwandspauschale von 400,- Euro pro Veranstaltung und Projektraum bzw. Produzent*innengalerie beantragt werden.

     

  • Angaben zum*r Antragsteller*in
  • Name, Ort und Datum der Veranstaltung(en)
  • EIN kurzes Motivationsschreiben
  • Kostenkalkulation (siehe Beispielrechnung)
  • Kurzvorstellung des Projektraumes / der Produzent*innengalerie
  • Nachweis Betriebssitz in Deutschland mit bestätigter Gültigkeit
  • Nachweis der mindestens einjährigen Betreiberschaft
  • Nachweis der professionellen Vermittlungstätigkeit zeitgenössischer Bildender Kunst durch den Projektraum bzw. die Produzent*innengalerie
  •  

    01. Juli 2023 – 30. April 2024

     

    30. Mai 2023 (23.59 MEZ)

     

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.

    Darüber hinaus bemühen wir uns um eine fachliche Begleitung durch eine*n Expert*in, um das Antrags- und Auswahlverfahren für die Ausschreibungen inklusiver zu gestalten und Barrieren zu senken.

     

    Weitere Infos gibt es hier

     

    Förderung | Projekträume

    von strategischen Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung

    Die Vorhaben-Förderung soll es Akteur*innen ermöglichen, auf dem internationalen Markt sichtbarer zu werden und hierfür Maßnahmen der internationalen Vermarktung und Akquise sowie der Optimierung der (digitalen) Präsenz umzusetzen. Darüber hinaus dient die Förderung von Vorhaben der Weiterbildung in den genannten Feldern. Sie zielt darauf ab, nachhaltig wirksame Maßnahmen zu ermöglichen, um die internationale Präsenz und wirtschaftliche Position anhaltend zu stärken.

    Beispiele für förderfähige Kosten:

  • Eigenhonorare (max. 80% der beantragten Förderung)
  • Honorare für Berater*innen und Coaches
  • Kosten für Übersetzer*innen (bspw. mehrsprachiger Web-Auftritt, mehrsprachige Broschüre etc.)
  • Künstlersozialabgabe (KSA)
  • Teilnahmekosten an Seminaren, Workshops, Fachvorträgen o. ä.
  • Kosten für die Anschaffung von Software, Technik und Equipment, die vorrangig für den Erfolg des strategischen Vorhabens nötig sind (bspw. Webcam, Mikros etc.)
  • Kosten für Reisen gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG), die für die Teilnahme an Seminaren, Coachings o. ä. notwendig sind
  •  

    Bewerben können sich Betreiber*innen von Projekträumen sowie Produzent*innengalerien, deren Projektraum / Produzent*innengalerie:

  • seinen / ihren aktuellen Betriebssitz in Deutschland hat,
  • seit mindestens einem Jahr betrieben wird und
  • zeitgenössische Bildende Kunst professionell vermittelt: durch regelmäßig wechselnde, öffentlich zugängliche Ausstellungen und begleitende Publikationstätigkeit (z. B. Kataloge, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media etc.).
  • Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, körperlichen und geistigen Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

     

    Neben der Teilnahme an internationalen Kunstfestivals, Messen und messeähnlichen Veranstaltungen gibt es weitere Maßnahmen, die dem Auf- und Ausbau internationaler Netzwerke, der Sichtbarmachung auf dem internationalen Markt und insbesondere der Professionalisierung sowie Qualifizierung dienen. Aus diesem Grund unterstützt Kreativ-Transfer auch Vorhaben, die die Ziele des Förderprogramms verfolgen und sich entsprechend auf folgende Aspekte konzentrieren:

  • Auf- und Ausbau des internationalen Netzwerks des / der vertretenen Projektraumes / Produzent*innengalerie und / oder
  • Verbesserung der internationalen Vermarktung der Arbeit des / der vertretenen Projektraumes / Produzent*innengalerie und / oder
  • Qualifizierung und Professionalisierung zu den Themen internationale Vernetzung, (digitale) Distribution, internationale Kommunikation, Vermarktung und Akquise
  •  

    Es können max. 2.000,- Euro beantragt werden. Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.

     

  • Angaben zum*r Antragsteller*in
  • Beschreibung des strategischen Vorhabens (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Kosten-/Finanzierungsplan (KFP) - bitte Vorlage verwenden
  • Kurzvorstellung des Projektraumes / der Produzent*innengalerie
  • Nachweis Betriebssitz in Deutschland mit bestätigter Gültigkeit
  • Nachweis der mindestens einjährigen Betreiberschaft
  • Nachweis der professionellen Vermittlungstätigkeit zeitgenössischer Bildender Kunst durch den Projektraum bzw. die Produzent*innengalerie
  •  

    01. Juli 2023 – 30. April 2024

     

    30. Mai 2023 (23.59 MEZ)

     

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.

    Darüber hinaus bemühen wir uns um eine fachliche Begleitung durch eine*n Expert*in, um das Antrags- und Auswahlverfahren für die Ausschreibungen inklusiver zu gestalten und Barrieren zu senken.

     

    Weitere Infos gibt es hier

     

    Stimmen der Geförderten

    „Wir sind sehr dankbar für das Angebot der Kreativ-Transfer Reisekostenförderung. Gerade für Kunstgalerien sind die Kosten für Messeteilnahmen oft ein erheblicher Faktor.“
    Daniel Hagemeier - Sakhile&Me

    „Wir sind dankbar, dass eine solche Unterstützung angeboten wird. Auch wenn es nur einen kleinen Teil der Kosten ausmacht, hilft doch alles und psychologisch ist es sehr wertvoll ... wann wird man als Galerie schon unterstützt?“
    Imke Valentien - Galerie Valentien

    Die Förderung ist eine große Hilfe. Dass die Bildende Kunst und insbesondere die Projekträume berücksichtigt werden, ist sehr lobenswert. Wir freuen uns sehr.
    Tiny Domingos - ROSALUX