• Kann der Antrag auf Deutsch gestellt werden?

    Kann der Antrag auf Deutsch gestellt werden?

    Ja, Anträge können auf Deutsch eingereicht werden mit einer Einschränkung:
    Die Beschreibung des Stücks, das gezeigt werden soll, MUSS in Englischer Sprache eingereicht werden.
     

  • Kann der Antrag auf Englisch gestellt werden?

    Kann der Antrag auf Englisch gestellt werden?

    Ja, Anträge können auch auf Englisch eingereicht werden.

  • Warum muss die Beschreibung des Stücks auf Englisch eingereicht werden?

    Warum muss die Beschreibung des Stücks auf Englisch eingereicht werden?

    Das Kuratorium, das die erste Sichtung der Anträge macht, ist zum Großteil englischsprachig.

    Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass der eingereichte Live-Mitschnitt / Trailer auf Englisch ist, sollte das Stück Laut-/Schriftsprache beinhalten.

  • Was genau bedeutet die Formulierung im Formular „Antragsteller*in ist gleich potenzielle*r Vertragspartner*in“?

    Was genau bedeutet die Formulierung im Formular „Antragsteller*in ist gleich potenzielle*r Vertragspartner*in“?

    Alle Angaben, die im Formular unter dem Reiter „Antragsteller*in“ gemacht werden, beziehen sich auf den*die potenzielle*n Vertragspartner*in, also die*den Zuwendungsempfänger*in, sollte der Antrag bewilligt werden.

    Wenn Du nicht der*die potenzielle Vertragspartner*in bist, sondern den Antrag für eine andere Person ausfüllst, bitten wir Dich, Deinen Namen und Deine Kontaktdaten unter demselben Reiter weiter unten unter „Ansprechpartner*in (optional)“ anzugeben.

  • Ich möchte im Vorfeld bzw. Anschluss der Vorbereitungsreise 2023 noch ein paar Tage vor Ort bleiben, um weitere Kontakte zu knüpfen und mein Stück zu bewerben.

    Ich möchte im Vorfeld bzw. Anschluss der Vorbereitungsreise 2023 noch ein paar Tage vor Ort bleiben, um weitere Kontakte zu knüpfen und mein Stück zu bewerben.

    Können die Kosten für diese Tage (Tagegelder, Unterkunftskosten etc.) auch über die Förderung abgerechnet werden?

    Ja, das ist möglich unter bestimmten Voraussetzungen:

    1. Der verlängerte Aufenthalt muss (auch monetär) als Nebenaktivität erkennbar sein und im Zusammenhang mit der Hauptaktivität (dem Messe- / Festivalbesuch) stehen.
    2. Der verlängerte Aufenthalt muss vorab per Mail beantragt und durch Kreativ-Transfer genehmigt werden.

    Die maximale Fördersumme ändert sich dadurch nicht.

  • Ich möchte meine Reise für die Vorbereitungsreise 2023 bereits jetzt buchen. Können diese Kosten im Falle einer Bewilligung abgerechnet werden?

    Ich möchte meine Reise für die Vorbereitungsreise 2023 bereits jetzt buchen. Können diese Kosten im Falle einer Bewilligung abgerechnet werden?

    Ja, das ist möglich. ABER: Es können nur Belege zur Abrechnung anerkannt werden, die ein Belegdatum ab dem Datum der Antragstellung haben. So können Ausgaben und Buchungen bereits ab dem Tag der Antragstellung getätigt werden, um bspw. Rabatte oder bestimmte Anmelde-Deadlines wahrnehmen zu können. Hinweise zur Notwendigkeit von Vergleichsangeboten sind hier zu finden.

    Weiterhin ist zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und die Buchungen von Reisen sowie damit in Verbindung stehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.

    Belege mit Datum vor dem Antragsdatum können nicht abgerechnet werden.
     

  • Das Stück, das ich beim Showcase 2024 zeigen will, dauert länger als eine Stunde. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Das Stück, das ich beim Showcase 2024 zeigen will, dauert länger als eine Stunde. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Du kannst kein Stück zeigen, das länger als eine Stunde geht, das sind die Auflagen des Festivals. Wenn Du Dein Stück auf max. 60 Minuten kürzen kannst, kannst Du Dich dennoch bewerben.
     

  • Das Stück, mit dem ich für den Showcase 2024 mich bewerben möchte, ist noch in der Entwicklung. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Das Stück, mit dem ich für den Showcase 2024 mich bewerben möchte, ist noch in der Entwicklung. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Das Stück sollte im besten Fall bereits bestehen, da das Kuratorium nur solche Stücke auswählen wird, die potenziell in ihr Programm passen. Work-in-Progress-Arbeiten können nur dann eingereicht werden, wenn gewährleistet werden kann, dass im Antrag angegebene Inhalte, Beschreibung des Stücks, Ausgestaltung, (techn.) Anforderungen, Personenanzahl etc. sich nicht mehr verändern.

  • Warum wird im Formular abgefragt, bei welcher Spielstätte ich mir vorstellen könnte, mein Stück im Rahmen des Showcases 2024 zu zeigen?

    Warum wird im Formular abgefragt, bei welcher Spielstätte ich mir vorstellen könnte, mein Stück im Rahmen des Showcases 2024 zu zeigen?

    Diese Frage ist insbesondere für solche Kompanien/Künstler*innen gedacht, die die Spielstätten bereits kennen und eine Vorstellung davon haben, in welche Spielstätte ihr Stück gut passen würde.

    Du kannst Dich hier auch über das Profil, die Bühnen und Maße etc. der jeweiligen Spielstätten informieren:

    Assembly
    Dancebase (studio 1) (studio 3)
    Summerhall
    Underbelly (weitere Details zu den Underbelly-Spielorten)

    Alternativ hast Du die Möglichkeit, „Das kann ich nicht einschätzen“ anzuklicken, insbesondere wenn Du die Spielstätten nicht kennst. Dies ist in keiner Hinsicht ein Nachteil für die Bewerbung. Im Fall der Förderung beraten wir gemeinsam mit den Spielstätten zu den Möglichkeiten und passenden Bühnen für Dein Stück.

  • Ich möchte gerne an dem Showcase 2024 teilnehmen, allerdings passt mein Stück besser in eine andere – hier nicht gelistete – Spielstätte. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Ich möchte gerne an dem Showcase 2024 teilnehmen, allerdings passt mein Stück besser in eine andere – hier nicht gelistete – Spielstätte. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Nein, es stehen nur die vier in dieser Ausschreibung genannten Spielstätten zur Verfügung. 

  • Wie viele Performer*innen können beim Showcase 2024 max. auf der Bühne stehen?

    Wie viele Performer*innen können beim Showcase 2024 max. auf der Bühne stehen?

    Es können max. sechs Personen auf der Bühne stehen. Es sind aber auch Stücke mit kleineren Besetzungen, darunter auch Soli und Duos, erwünscht und möglich.   

    Wenn in Deinem Stück ursprünglich mehr Personen auf der Bühne mitwirken, musst Du die Anzahl reduzieren, um an dem Showcase teilnehmen zu können.

  • Wer gehört zu den „notwendigen Personen“ in Bezug auf das Showcase 2024?

    Wer gehört zu den „notwendigen Personen“ in Bezug auf das Showcase 2024?

    Unter „notwendigen Personen“ sind in jedem Fall alle Personen auf der Bühne zu verstehen sowie ein*e Produzent*in/Agent*in/Manager*in der*s Kompanie/Künstlers*in und ein*e Techniker*in für die Einrichtung zu Beginn des Showcases (d.h. für die ersten ein, zwei Tage; zum Fahren der Show wird in der Regel ein*e Techniker*in von der jeweiligen Spielstätte gestellt).

  • Meine Reisekosten werden die maximal mögliche Fördersumme der Vorbereitungsreise 2023 übersteigen. Dafür würde ich Eigenmittel einbringen. Kann die Reise trotzdem gefördert werden?

    Meine Reisekosten werden die maximal mögliche Fördersumme der Vorbereitungsreise 2023 übersteigen. Dafür würde ich Eigenmittel einbringen. Kann die Reise trotzdem gefördert werden?

    Ja, das ist möglich. Wenn nötig, können Eigenmittel oder Drittmittel, die nicht aus Töpfen des Bundes stammen, eingebracht werden.
     

  • Ich möchte gerne an dem Showcase 2024 teilnehmen, kann aber aus terminlichen Gründen an der Vorbereitungsreise 2023 nicht teilnehmen. Ist das ein Nachteil? Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Ich möchte gerne an dem Showcase 2024 teilnehmen, kann aber aus terminlichen Gründen an der Vorbereitungsreise 2023 nicht teilnehmen. Ist das ein Nachteil? Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Die Teilnahme an der Vorbereitungsreise ist wünschenswert und sehr zu empfehlen: zum Kennenlernen des Festivals, um erste Kontakte zu knüpfen, um die eigene Show zu bewerben sowie zur Besichtigung der Spielstätten.

    Es ist kein Ausschlusskriterium, wenn die Vorbereitungsreise nicht wahrgenommen werden kann, aber die Teilnahme ist von großem Vorteil. Bitte prüft deshalb, ob jemand aus eurem Team als Vertretung mitreisen kann.

  • Ich möchte nicht an dem Showcase teilnehmen, aber 2023 oder 2024 mit einer Kreativ-Transfer Reisekostenförderung zum Edinburgh Festival Fringe reisen. Kann ich trotzdem hier einen Antrag stellen?

    Ich möchte nicht an dem Showcase teilnehmen, aber 2023 oder 2024 mit einer Kreativ-Transfer Reisekostenförderung zum Edinburgh Festival Fringe reisen. Kann ich trotzdem hier einen Antrag stellen?

    Nein, das geht nicht. Für das Jahr 2024 kannst Du ggf. Reisekostenförderung für eine Individualreise beantragen. Um über unsere Ausschreibungen direkt informiert zu werden, trag Dich am besten in unseren Newsletter ein.

  • Ich reise mit einer Begleitperson, da ich aufgrund körperlicher und / oder geistiger Einschränkungen nicht allein reisen kann. Wie beantrage ich hierfür die zusätzlich anfallenden Kosten?

    Ich reise mit einer Begleitperson, da ich aufgrund körperlicher und / oder geistiger Einschränkungen nicht allein reisen kann. Wie beantrage ich hierfür die zusätzlich anfallenden Kosten?

    Die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson wird im Online-Formular unter dem Reiter „Antrag“ beantragt. Hier werden auch die genauen Kosten (Fahrt- und Unterkunftskosten, Tagegelder) angegeben. Diese Kosten werden im Falle einer Förderung zuzüglich zu der beantragten Fördersumme übernommen und im Fördervertrag vermerkt.

    Bei der Beantragung muss eine kurze formlose Begründung angegeben werden.

    Im Falle einer Bewilligung muss ein Dokument nachgereicht werden, das die Einschränkung nachweist (bspw. Behindertenausweis, ärztliches Attest o. ä.).

  • Ich reise mit einer Begleitperson, da ich aufgrund notwendiger Kinderbetreuung nicht allein reisen kann. Wie beantrage ich hierfür die zusätzlich anfallenden Kosten?

    Ich reise mit einer Begleitperson, da ich aufgrund notwendiger Kinderbetreuung nicht allein reisen kann. Wie beantrage ich hierfür die zusätzlich anfallenden Kosten?

    Die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie eventuelle Reisekosten für das mitreisende Kind wird im Online-Formular unter dem Reiter „Antrag“ beantragt. Hier werden auch die genauen Kosten (Fahrt- und Unterkunftskosten, Tagegelder) angegeben. Diese Kosten werden im Falle einer Förderung zuzüglich zu der beantragten Fördersumme übernommen und im Fördervertrag vermerkt.

    Außerdem muss eine formlose Begründung angegeben werden. Gründe können sein:

    • Das Kind ist noch so klein, dass der*die Antragsteller*in für die Dauer der Reise nicht von dem Kind getrennt sein kann.
    • Das Kind ist (chronisch) krank, sodass der*die Antragsteller*in für die Dauer der Reise nicht von dem Kind getrennt sein kann.
    • Der*die Antragsteller*in ist alleinerziehend und das Kind kann für die Dauer der Reise nicht anderweitig betreut werden.
    • Die weitere Betreuungsperson des Kindes ist (chronisch) krank, sodass das Kind für die Dauer der Reise nicht in der alleinigen Obhut der Betreuungsperson bleiben kann.
       
  • Wann wird die Förderung ausbezahlt?

    Wann wird die Förderung ausbezahlt?

    In der Regel wird die Förderung nach der erfolgten Reise und nach erfolgter Prüfung der Abrechnung ausbezahlt. Auf Anfrage können in Ausnahmefällen max. 50% der Fördersumme vorzeitig ausbezahlt werden, jedoch frühestens sechs Wochen vor Abschluss der geplanten Reise (inkl. der Begleichung aller Rechnungen).