Ja, Anträge können auf Deutsch eingereicht werden mit einer Einschränkung:
Die Beschreibung des Stücks, das gezeigt werden soll, MUSS in Englischer Sprache eingereicht werden.
Ja, Anträge können auch auf Englisch eingereicht werden.
Das Kuratorium, das die erste Sichtung der Anträge macht, ist zum Großteil englischsprachig.
Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass der eingereichte Live-Mitschnitt / Trailer auf Englisch ist, sollte das Stück Laut-/Schriftsprache beinhalten.
Alle Angaben, die im Formular unter dem Reiter „Antragsteller*in“ gemacht werden, beziehen sich auf den*die potenzielle*n Vertragspartner*in, also die*den Zuwendungsempfänger*in, sollte der Antrag bewilligt werden.
Wenn Du nicht der*die potenzielle Vertragspartner*in bist, sondern den Antrag für eine andere Person ausfüllst, bitten wir Dich, Deinen Namen und Deine Kontaktdaten unter demselben Reiter weiter unten unter „Ansprechpartner*in (optional)“ anzugeben.
Ja, das ist möglich unter bestimmten Voraussetzungen:
Die maximale Fördersumme ändert sich dadurch nicht.
Ja, das ist möglich. ABER: Es können nur Belege zur Abrechnung anerkannt werden, die ein Belegdatum ab dem Datum der Antragstellung haben. So können Ausgaben und Buchungen bereits ab dem Tag der Antragstellung getätigt werden, um bspw. Rabatte oder bestimmte Anmelde-Deadlines wahrnehmen zu können. Hinweise zur Notwendigkeit von Vergleichsangeboten sind hier zu finden.
Weiterhin ist zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und die Buchungen von Reisen sowie damit in Verbindung stehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.
Belege mit Datum vor dem Antragsdatum können nicht abgerechnet werden.
Du kannst kein Stück zeigen, das länger als eine Stunde geht, das sind die Auflagen des Festivals. Wenn Du Dein Stück auf max. 60 Minuten kürzen kannst, kannst Du Dich dennoch bewerben.
Das Stück sollte im besten Fall bereits bestehen, da das Kuratorium nur solche Stücke auswählen wird, die potenziell in ihr Programm passen. Work-in-Progress-Arbeiten können nur dann eingereicht werden, wenn gewährleistet werden kann, dass im Antrag angegebene Inhalte, Beschreibung des Stücks, Ausgestaltung, (techn.) Anforderungen, Personenanzahl etc. sich nicht mehr verändern.
Diese Frage ist insbesondere für solche Kompanien/Künstler*innen gedacht, die die Spielstätten bereits kennen und eine Vorstellung davon haben, in welche Spielstätte ihr Stück gut passen würde.
Du kannst Dich hier auch über das Profil, die Bühnen und Maße etc. der jeweiligen Spielstätten informieren:
Assembly
Dancebase (studio 1) (studio 3)
Summerhall
Underbelly (weitere Details zu den Underbelly-Spielorten)
Alternativ hast Du die Möglichkeit, „Das kann ich nicht einschätzen“ anzuklicken, insbesondere wenn Du die Spielstätten nicht kennst. Dies ist in keiner Hinsicht ein Nachteil für die Bewerbung. Im Fall der Förderung beraten wir gemeinsam mit den Spielstätten zu den Möglichkeiten und passenden Bühnen für Dein Stück.
Nein, es stehen nur die vier in dieser Ausschreibung genannten Spielstätten zur Verfügung.
Es können max. sechs Personen auf der Bühne stehen. Es sind aber auch Stücke mit kleineren Besetzungen, darunter auch Soli und Duos, erwünscht und möglich.
Wenn in Deinem Stück ursprünglich mehr Personen auf der Bühne mitwirken, musst Du die Anzahl reduzieren, um an dem Showcase teilnehmen zu können.
Unter „notwendigen Personen“ sind in jedem Fall alle Personen auf der Bühne zu verstehen sowie ein*e Produzent*in/Agent*in/Manager*in der*s Kompanie/Künstlers*in und ein*e Techniker*in für die Einrichtung zu Beginn des Showcases (d.h. für die ersten ein, zwei Tage; zum Fahren der Show wird in der Regel ein*e Techniker*in von der jeweiligen Spielstätte gestellt).
Ja, das ist möglich. Wenn nötig, können Eigenmittel oder Drittmittel, die nicht aus Töpfen des Bundes stammen, eingebracht werden.
Die Teilnahme an der Vorbereitungsreise ist wünschenswert und sehr zu empfehlen: zum Kennenlernen des Festivals, um erste Kontakte zu knüpfen, um die eigene Show zu bewerben sowie zur Besichtigung der Spielstätten.
Es ist kein Ausschlusskriterium, wenn die Vorbereitungsreise nicht wahrgenommen werden kann, aber die Teilnahme ist von großem Vorteil. Bitte prüft deshalb, ob jemand aus eurem Team als Vertretung mitreisen kann.
Nein, das geht nicht. Für das Jahr 2024 kannst Du ggf. Reisekostenförderung für eine Individualreise beantragen. Um über unsere Ausschreibungen direkt informiert zu werden, trag Dich am besten in unseren Newsletter ein.
Die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson wird im Online-Formular unter dem Reiter „Antrag“ beantragt. Hier werden auch die genauen Kosten (Fahrt- und Unterkunftskosten, Tagegelder) angegeben. Diese Kosten werden im Falle einer Förderung zuzüglich zu der beantragten Fördersumme übernommen und im Fördervertrag vermerkt.
Bei der Beantragung muss eine kurze formlose Begründung angegeben werden.
Im Falle einer Bewilligung muss ein Dokument nachgereicht werden, das die Einschränkung nachweist (bspw. Behindertenausweis, ärztliches Attest o. ä.).
Die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie eventuelle Reisekosten für das mitreisende Kind wird im Online-Formular unter dem Reiter „Antrag“ beantragt. Hier werden auch die genauen Kosten (Fahrt- und Unterkunftskosten, Tagegelder) angegeben. Diese Kosten werden im Falle einer Förderung zuzüglich zu der beantragten Fördersumme übernommen und im Fördervertrag vermerkt.
Außerdem muss eine formlose Begründung angegeben werden. Gründe können sein:
In der Regel wird die Förderung nach der erfolgten Reise und nach erfolgter Prüfung der Abrechnung ausbezahlt. Auf Anfrage können in Ausnahmefällen max. 50% der Fördersumme vorzeitig ausbezahlt werden, jedoch frühestens sechs Wochen vor Abschluss der geplanten Reise (inkl. der Begleichung aller Rechnungen).