Ziel des Förderprogramms Kreativ-Transfer ist es, Akteur*innen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games darin zu unterstützen, ihr internationales Netzwerk auf- und auszubauen, um ihre Sichtbarkeit auf dem internationalen Markt zu verbessern. Das Programm unterstützt hierfür notwendige Maßnahmen zur internationalen Vermarktung und Vernetzung sowie eine entsprechende Qualifizierung und Professionalisierung der Akteur*innen.
Konkret fördert Kreativ-Transfer die Teilnahme an internationalen Messen und Festivals. Dies soll es Künstler*innen, Kreativen und ihren Vertreter*innen ermöglichen, ihre Arbeiten zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen sowie Koproduzent*innen und Auftraggeber*innen zu finden.
Hinweis: Auch während Pandemien oder politischer Krisen, Kriegen o. ä. sollen Besuche von internationalen Veranstaltungen weiterhin unterstützt werden, sofern die Reisen unter Berücksichtigung von Empfehlungen öffentlicher Stellen in Deutschland sowie im Zielland durchgeführt werden können.
Darüber hinaus fördert das Programm strategische Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung.
In der Umsetzung dieser Förderung kooperiert der Dachverband Tanz Deutschland mit dem Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK), dem Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus e.V. (BUZZ)
Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zur Orientierung für kommende Ausschreibungen.
Fragen zu den Ausschreibungen nehmen wir gerne jederzeit entgegen: info(at)kreativ-transfer.de
Alle vier Formulare findest Du weiter unten auf dieser Seite unter dem Button "HIER BEWERBEN".
Die beiden Formulare in der linken Spalte richten sich an Zielgruppe A: (Vertreter*innen von) Kompanien / Künstler*innen.
Die beiden Formulare in der rechten Spalte richten sich an Zielgruppe B: Selbstständige Produzent*innen, Manager*innen, Agent*innen sowie freie Produktionsbüros und Agenturen.
In dieser Ausschreibung können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen sowie die Förderung zurTeilnahme an einer Gruppenreise zum Performing Arts Market in Seoul (PAMS) 2024 beantragt werden. Insgesamt können Reisekosten für max. zwei Veranstaltungen beantragt werden. Bei Nennung mehrerer Veranstaltungen werden Prioritäten angegeben.
Beispiele förderfähige Kosten:
Bewerben können sich:
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Kompanie oder Künstler*in in den letzten vier Jahren (ab Januar 2019):
Die Kompanie / Künstler*in muss dabei Urheber*in der Produktion sowie Zuwendungsempfänger*in der öffentlichen Förderung sein.
Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.
Die Reisen werden zum Zwecke der Vermarktung, Vernetzung, Distribution, Akquise und des Verkaufs gefördert. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:
Individualreisen - maximale Fördersumme pro Veranstaltung:
Zuzüglich zu den oben genannten Fördersummen kann
Gruppenreise zum PAMS - maximale Fördersumme:
Für alle Reisekostenförderungen gilt:
Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
Nur tatsächlich entstandene Ausgaben werden gefördert.
01. Februar – 31. Dezember 2024
19. November 2023 (23.59 MEZ)
Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.
Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch die Vergaberichtlinien zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier und zu den Vergaberichtlinien (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hier zu finden.
Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.
In dieser Ausschreibung können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen sowie die Förderung zurTeilnahme an einer Gruppenreise zum Performing Arts Market in Seoul (PAMS) 2024 beantragt werden. Insgesamt können Reisekosten für max. zwei Veranstaltungen beantragt werden. Bei Nennung mehrerer Veranstaltungen werden Prioritäten angegeben.
Beispiele förderfähige Kosten:
Bewerben können sich:
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die*der Produzent*in:
Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.
Die Reisen werden zum Zwecke der Vermarktung, Vernetzung, Distribution, Akquise und des Verkaufs gefördert. Nicht gefördert werden Reisekosten für Gastspiele, Austauschprojekte etc. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:
Individualreisen - maximale Fördersumme pro Veranstaltung:
Zuzüglich zu den oben genannten Fördersummen kann
Gruppenreise zum PAMS - maximale Fördersumme:
Für alle Reisekostenförderungen gilt:
Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
Nur tatsächlich entstandene Ausgaben werden gefördert.
01. Februar – 31. Dezember 2024
19. November 2023 (23.59 MEZ)
Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine:n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.
Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch die Vergaberichtlinien zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier und zu den Vergaberichtlinien (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hier zu finden.
Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.
Die Vorhaben-Förderung soll es Akteur*innen ermöglichen, auf dem internationalen Markt sichtbarer zu werden und hierfür Maßnahmen der internationalen Vermarktung und Akquise sowie der Optimierung der (digitalen) Präsenz umzusetzen. Darüber hinaus dient die Förderung von Vorhaben der Weiterbildung in den genannten Feldern. Sie zielen darauf ab, nachhaltig wirksame Maßnahmen zu ermöglichen, um die internationale Präsenz und wirtschaftliche Position anhaltend zu stärken.
Beispiele für förderfähige Kosten:
Bewerben können sich:
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Kompanie oder Künstler*in in den letzten vier Jahren (ab Januar 2019):
Die Kompanie / Künstler*in muss dabei Urheber*in der Produktion sowie Zuwendungsempfänger*in der öffentlichen Förderung sein.
Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.
Die strategische Vorhaben müssen sich auf mindestens einen der folgende Aspekte konzentrieren:
Es können max. 2.000,- Euro beantragt werden. Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
Das strategische Vorhaben muss innerhalb des Förderzeitraums (01. Februar - 31. Dezember 2024) durchgeführt und abgeschlossen werden.
Ausgaben und Buchungen können bereits ab dem Datum der Antragstellung getätigt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und der Beginn des strategischen Vorhabens sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.
19. November 2023 (23.59 MEZ)
Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.
Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch die Vergaberichtlinien zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier und zu den Vergaberichtlinien (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hier zu finden.
Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.
Die Vorhaben-Förderung soll es Akteur*innen ermöglichen, auf dem internationalen Markt sichtbarer zu werden und hierfür Maßnahmen der internationalen Vermarktung und Akquise sowie der Optimierung der (digitalen) Präsenz umzusetzen. Darüber hinaus dient die Förderung von Vorhaben der Weiterbildung in den genannten Feldern. Sie zielen darauf ab, nachhaltig wirksame Maßnahmen zu ermöglichen, um die internationale Präsenz und wirtschaftliche Position anhaltend zu stärken.
Beispiele für förderfähige Kosten:
Bewerben können sich:
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die*der Produzent*in:
Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.
Die strategische Vorhaben müssen sich auf mindestens einen der folgende Aspekte konzentrieren:
Es können max. 2.000,- Euro beantragt werden. Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
Das strategische Vorhaben muss innerhalb des Förderzeitraums (01. Februar – 31. Dezember 2024) durchgeführt und abgeschlossen werden.
Ausgaben und Buchungen können bereits ab dem Datum der Antragstellung getätigt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und der Beginn des strategischen Vorhabens sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.
19. November 2023 (23.59 MEZ)
Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine:n Gebärdensprachdolmetscher:in, übernehmen.
Darüber hinaus bemühen wir uns um eine fachliche Begleitung durch eine:n Expert:in, um das Antrags- und Auswahlverfahren für die Ausschreibungen inklusiver zu gestalten und Barrieren zu senken.
Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch die Vergaberichtlinien zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier und zu den Vergaberichtlinien (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hier zu finden.
Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.