Ausschreibung | Darstellende Künste

Hintergrund Kreativ-Transfer

Ziel des Förderprogramms Kreativ-Transfer ist es, Akteur*innen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games darin zu unterstützen, ihr internationales Netzwerk auf- und auszubauen, um ihre Sichtbarkeit auf dem internationalen Markt zu verbessern. Das Programm unterstützt hierfür notwendige Maßnahmen zur internationalen Vermarktung und Vernetzung sowie eine entsprechende Qualifizierung und Professionalisierung der Akteur*innen.

Konkret fördert Kreativ-Transfer die Teilnahme an internationalen Messen und Festivals. Dies soll es Künstler*innen, Kreativen und ihren Vertreter*innen ermöglichen, ihre Arbeiten zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen sowie Koproduzent*innen und Auftraggeber*innen zu finden.

Hinweis: Auch während Pandemien oder politischer Krisen, Kriegen o. ä. sollen Besuche von internationalen Veranstaltungen weiterhin unterstützt werden, sofern die Reisen unter Berücksichtigung von Empfehlungen öffentlicher Stellen in Deutschland sowie im Zielland durchgeführt werden können.

Darüber hinaus fördert das Programm strategische Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung.

In der Umsetzung dieser Förderung kooperiert der Dachverband Tanz Deutschland mit dem Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK), dem Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus e.V. (BUZZ)


ACHTUNG!

Die folgenden Inhalte beziehen sich auf bereits beendete Ausschreibungen.

Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zur Orientierung für kommende Ausschreibungen.

Fragen zu den Ausschreibungen nehmen wir gerne jederzeit entgegen: info(at)kreativ-transfer.de


Es gibt vier unterschiedliche Formulare.

Alle vier Formulare findest Du weiter unten auf dieser Seite unter dem Button "HIER BEWERBEN".

Die beiden Formulare in der linken Spalte richten sich an Zielgruppe A: (Vertreter*innen von) Kompanien / Künstler*innen.
Die beiden Formulare in der rechten Spalte richten sich an Zielgruppe B: Selbstständige Produzent*innen, Manager*innen, Agent*innen sowie freie Produktionsbüros und Agenturen.


Förderung | Kompanie / Künstler*in

von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und Festivals.

  • Was wird gefördert?

    Was wird gefördert?

    In dieser Ausschreibung können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen sowie die Förderung zurTeilnahme an einer Gruppenreise zum Performing Arts Market in Seoul (PAMS) 2024 beantragt werden. Insgesamt können Reisekosten für max. zwei Veranstaltungen beantragt werden. Bei Nennung mehrerer Veranstaltungen werden Prioritäten angegeben.

    Beispiele förderfähige Kosten:

    • Fahrt- bzw. Flugkosten
    • Unterkunftskosten
    • Tagegelder
    • ggf. Registrierungs-, Stand- und Ticketgebühren
    • Werbematerial
    • Reisekosten für eine zusätzliche Begleitperson bei Geförderten, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund notwendiger Kinderbetreuung nicht alleine reisen können.
  • Wer wird gefördert?

    Wer wird gefördert?

    Bewerben können sich:

    • (Vertreter*innen von) Kompanien / Künstler*innender Freien Szene mit Betriebssitz in Deutschland aus den Bereichen Tanz, Theater (Sprech-, Musik-, Figuren-, Objekt-, Straßentheater u. a.) und Zeitgenössischer Zirkus sowie
    • (Vertreter*innen von) Tanzensembles der Stadt- und Staatstheater.

    Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Kompanie oder Künstler*in in den letzten vier Jahren (ab Januar 2019):

    • mindestens eine Produktion zur (digitalen) Premiere gebracht bzw. in Planung hatte sowie
    • durch öffentliche Mittel gefördert wurde (Projektförderung, Stipendienförderung, Residenzförderung etc.).

    Die Kompanie / Künstler*in muss dabei Urheber*in der Produktion sowie Zuwendungsempfänger*in der öffentlichen Förderung sein.

    Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

  • Konkrete Ziele

    Konkrete Ziele

    Die Reisen werden zum Zwecke der Vermarktung, Vernetzung, Distribution, Akquise und des Verkaufs gefördert. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:

    • Über die aktuelle künstlerische Arbeit der vertretenen Kompanie(n) / Künstler*innen mit internationalen Akteur*innen ins Gespräch kommen bzw. diese präsentieren.
    • (Neue) Kontakte zu internationalen Veranstalter*innen, potenziellen Koproduzent*innen und Partner*innen aufbauen bzw. intensivieren.
    • Das Kennenlernen bestimmter Märkte, Szenen, Spielorte im unternehmerischen Sinne und damit verbunden die Verortung der eigenen Arbeit.
  • Höhe der max. Fördersumme

    Höhe der max. Fördersumme

    Individualreisen - maximale Fördersumme pro Veranstaltung:

    • 700,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Deutschlands)
    • 1.100,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Europas (geografisch))
    • 2.000,- Euro (Veranstaltungen außerhalb Europas (geografisch))

    Zuzüglich zu den oben genannten Fördersummen kann

    • eine einmalige Aufwandspauschale von 400,- Euro pro Veranstaltung beantragt werden sowie
    • eine zusätzliche Fördersumme von 500 € für die Kosten eines Messestands.

    Gruppenreise zum PAMS - maximale Fördersumme:

    • 2.200,- Euro pro Person (max. zwei Personen)
    • zuzüglich: eine einmalige Aufwandspauschale von 400,- Euro pro Person

    Für alle Reisekostenförderungen gilt:
    Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
    Nur tatsächlich entstandene Ausgaben werden gefördert.

  • Nachweise & Unterlagen

    Nachweise & Unterlagen

    • Angaben zum*r Antragsteller*in
    • Name, Ort / Land und Datum der Veranstaltung(en)
    • EIN kurzes Motivationsschreiben
    • Bei Indiviadualreisen: Kostenkalkulation
    • Nachweis einer (digitalen) Premiere seit 2019
    • Nachweis einer öffentlichen Förderung seit 2019
    • Ggf. Nachweis Betriebssitz in Deutschland
    • Ggf. Nachweis über Vertretungsberechtigung der Kompanie / des*r Künsters*in
  • Förderzeitraum

    Förderzeitraum

    01. Februar – 31. Dezember 2024

  • Antragsfrist

    Antragsfrist

    19. November 2023 (23.59 MEZ)

  • Hinweis zu Barrieren

    Hinweis zu Barrieren

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.

  • Hinweis Bundesförderung

    Hinweis Bundesförderung

    Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch die Vergaberichtlinien zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier und zu den Vergaberichtlinien (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hier zu finden.

  • Ausführliche Informationen

    Ausführliche Informationen

    Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.

Förderung | Produzent*in

von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und Festivals.

  • Was wird gefördert?

    Was wird gefördert?

    In dieser Ausschreibung können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen sowie die Förderung zurTeilnahme an einer Gruppenreise zum Performing Arts Market in Seoul (PAMS) 2024 beantragt werden. Insgesamt können Reisekosten für max. zwei Veranstaltungen beantragt werden. Bei Nennung mehrerer Veranstaltungen werden Prioritäten angegeben.

    Beispiele förderfähige Kosten:

    • Fahrt- bzw. Flugkosten
    • Unterkunftskosten
    • Tagegelder
    • ggf. Registrierungs-, Stand- und Ticketgebühren
    • Werbematerial
    • Reisekosten für eine zusätzliche Begleitperson bei Geförderten, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund notwendiger Kinderbetreuung nicht alleine reisen können
  • Wer wird gefördert?

    Wer wird gefördert?

    Bewerben können sich:

    • Produzent*innen, die hauptberuflich als solche tätig sind sowie ihreselbständige Tätigkeit und ihren Hauptwohnsitzin Deutschland nachweisen können sowie
    • Mitarbeiter*innen freier Produktionsbüros / Agenturen mit Betriebssitz in Deutschland.

    Voraussetzung für den Antrag ist, dass die*der Produzent*in:

    • mindestens zwei Jahre professionell in dem Berufsfeld tätig war
    • aktuell hauptberuflich als Produzent*in arbeitet
    • aktuell in Deutschland selbständig tätig ist oder in einem freien Produktionsbüro in Deutschland angestellt ist

    Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

  • Konkrete Ziele

    Konkrete Ziele

    Die Reisen werden zum Zwecke der Vermarktung, Vernetzung, Distribution, Akquise und des Verkaufs gefördert. Nicht gefördert werden Reisekosten für Gastspiele, Austauschprojekte etc. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:

    • Über die aktuelle künstlerische Arbeit der vertretenen Kompanie(n) / Künstler*innen mit internationalen Akteur*innen ins Gespräch kommen bzw. diese präsentieren.
    • (Neue) Kontakte zu internationalen Veranstalter*innen, potenziellen Koproduzent*innen und Partner*innen aufbauen bzw. intensivieren.
    • Das Kennenlernen bestimmter Märkte, Szenen, Spielorte im unternehmerischen Sinne und damit verbunden die Verortung der eigenen Arbeit.
  • Höhe der max. Fördersumme

    Höhe der max. Fördersumme

    Individualreisen - maximale Fördersumme pro Veranstaltung:

    • 700,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Deutschlands)
    • 1.100,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Europas (geografisch))
    • 2.000,- Euro (Veranstaltungen außerhalb Europas (geografisch))

    Zuzüglich zu den oben genannten Fördersummen kann

    • eine einmalige Aufwandspauschale von 400,- Euro pro Veranstaltung beantragt werden sowie
    • eine zusätzliche Fördersumme von 500 € für die Kosten eines Messestands.

    Gruppenreise zum PAMS - maximale Fördersumme:

    • 2.200,- Euro pro Person (max. zwei Personen)
    • zuzüglich: eine einmalige Aufwandspauschale von 400,- Euro pro Person

    Für alle Reisekostenförderungen gilt:
    Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
    Nur tatsächlich entstandene Ausgaben werden gefördert.

  • Nachweise & Unterlagen

    Nachweise & Unterlagen

    • Angaben zum*r Antragsteller*in
    • EIN kurzes Motivationsschreiben
    • Name, Ort / Land und Datum der Veranstaltung(en)
    • Bei Individualreisen: Kostenkalkulation
    • Nachweis zur mind. zweijährigen Berufserfahrung
    • Nachweis der selbständigen Tätigkeit in Deutschland oder Gewerbeanmeldung des Produktionsbüros und Nachweis der Anstellung
  • Förderzeitraum

    Förderzeitraum

    01. Februar – 31. Dezember 2024

  • Antragsfrist

    Antragsfrist

    19. November 2023 (23.59 MEZ)

  • Hinweis zu Barrieren

    Hinweis zu Barrieren

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine:n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.

  • Hinweis Bundesförderung

    Hinweis Bundesförderung

    Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch die Vergaberichtlinien zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier und zu den Vergaberichtlinien (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hier zu finden.

  • Ausführliche Informationen

    Ausführliche Informationen

    Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.

Förderung | Kompanie / Künstler*in

von strategischen Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung.

  • Was wird gefördert?

    Was wird gefördert?

    Die Vorhaben-Förderung soll es Akteur*innen ermöglichen, auf dem internationalen Markt sichtbarer zu werden und hierfür Maßnahmen der internationalen Vermarktung und Akquise sowie der Optimierung der (digitalen) Präsenz umzusetzen. Darüber hinaus dient die Förderung von Vorhaben der Weiterbildung in den genannten Feldern. Sie zielen darauf ab, nachhaltig wirksame Maßnahmen zu ermöglichen, um die internationale Präsenz und wirtschaftliche Position anhaltend zu stärken.

    Beispiele für förderfähige Kosten:

    • Eigenhonorare (max. 80% der gesamten Förderung)
    • Honorare für Berater*innen und Coaches
    • Kosten für Übersetzer*innen (bspw. mehrsprachiger Web-Auftritt, mehrsprachige Broschüre etc.)
    • Teilnahmekosten an Seminaren, Workshops, Fachvorträgen o. ä.
    • Kosten für die Anschaffung von Software, Technik und Equipment, die vorrangig für den Erfolg des Vorhabens nötig sind (bspw. Webcam, Mikros etc.)
    • Kosten für Reisen gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG), die für die Teilnahme an Seminaren, Coachings o. ä. notwendig sind
  • Wer wird gefördert?

    Wer wird gefördert?

    Bewerben können sich:

    • (Vertreter*innen von) Kompanien / Künstler*innender Freien Szene mit Betriebssitz in Deutschland aus den Bereichen Tanz, Theater (Sprech-, Musik-, Figuren-, Objekt-, Straßentheater u. a.) und Zeitgenössischer Zirkus sowie
    • (Vertreter*innen von) Tanzensembles der Stadt- und Staatstheater.

    Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Kompanie oder Künstler*in in den letzten vier Jahren (ab Januar 2019):

    • mindestens eine Produktion zur (digitalen) Premiere gebracht bzw. in Planung hatte sowie
    • durch öffentliche Mittel gefördert wurde (Projektförderung, Stipendienförderung, Residenzförderung etc.).

    Die Kompanie / Künstler*in muss dabei Urheber*in der Produktion sowie Zuwendungsempfänger*in der öffentlichen Förderung sein.

    Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

  • Konkrete Ziele

    Konkrete Ziele

    Die strategische Vorhaben müssen sich auf mindestens einen der folgende Aspekte konzentrieren:

    • Auf- und Ausbau des eigenen internationalen Netzwerks bzw. das der/s vertretenen Kompanie oder Künstlers*in und / oder
    • Verbesserung der internationalen Vermarktung der eigenen Arbeit bzw. der der/s vertretenen Kompanie oder Künstlers*in und / oder
    • Qualifizierung und Professionalisierung zu den Themen internationale Vernetzung, (digitale) Distribution, internationale Kommunikation, Vermarktung und Akquise
  • Höhe der max. Fördersumme

    Höhe der max. Fördersumme

    Es können max. 2.000,- Euro beantragt werden. Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.

  • Nachweise und Unterlagen

    Nachweise und Unterlagen

    • Angaben zum*r Antragsteller*in
    • Beschreibung des strategischen Vorhabens (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
    • Kosten-/Finanzierungsplan (KFP) - bitte Vorlage verwenden
    • Nachweis zur (digitalen) Premiere seit 2019
    • Nachweis einer öffentlichen Förderung seit 2019
    • Ggf. Nachweis Betriebssitz in Deutschland
    • Ggf. Nachweis über Vertretungsberechtigung der Kompanie / des*r Künsters*in
  • Förderzeitraum

    Förderzeitraum

    Das strategische Vorhaben muss innerhalb des Förderzeitraums (01. Februar - 31. Dezember 2024) durchgeführt und abgeschlossen werden.

    Ausgaben und Buchungen können bereits ab dem Datum der Antragstellung getätigt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und der Beginn des strategischen Vorhabens sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.

  • Antragsfrist

    Antragsfrist

    19. November 2023 (23.59 MEZ)

  • Hinweis zu Barrieren

    Hinweis zu Barrieren

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.

  • Hinweis Bundesförderung

    Hinweis Bundesförderung

    Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch die Vergaberichtlinien zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier und zu den Vergaberichtlinien (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hier zu finden.

  • Ausführliche Informationen

    Ausführliche Informationen

    Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.

Förderung | Produzent*in

von strategischen Vorhaben der internationalen Vernetzung, Sichtbarmachung und Professionalisierung.

  • Was wird gefördert?

    Was wird gefördert?

    Die Vorhaben-Förderung soll es Akteur*innen ermöglichen, auf dem internationalen Markt sichtbarer zu werden und hierfür Maßnahmen der internationalen Vermarktung und Akquise sowie der Optimierung der (digitalen) Präsenz umzusetzen. Darüber hinaus dient die Förderung von Vorhaben der Weiterbildung in den genannten Feldern. Sie zielen darauf ab, nachhaltig wirksame Maßnahmen zu ermöglichen, um die internationale Präsenz und wirtschaftliche Position anhaltend zu stärken.

    Beispiele für förderfähige Kosten:

    • Eigenhonorare (max. 80% der gesamten Förderung)
    • Honorare für Berater*innen und Coaches
    • Kosten für Übersetzer*innen (bspw. englischsprachiger Web-Auftritt, englischsprachige Broschüre etc.)
    • Teilnahmekosten an Seminaren, Workshops, Fachvorträgen o. ä.
    • Kosten für die Anschaffung von Software, Technik und Equipment, die vorrangig für den Erfolg des Vorhabens nötig sind (bspw. Webcam, Mikros etc.)
    • Kosten für Reisen gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG), die für die Teilnahme an Seminaren, Coachings o. ä. notwendig sind
  • Wer wird gefördert?

    Wer wird gefördert?

    Bewerben können sich:

    • Produzent*innen, die hauptberuflich als solche tätig sind sowie ihreselbständige Tätigkeit und ihren Hauptwohnsitzin Deutschland nachweisen können sowie
    • Mitarbeiter*innen freier Produktionsbüros / Agenturen mit Betriebssitz in Deutschland.

    Voraussetzung für den Antrag ist, dass die*der Produzent*in:

    • mindestens zwei Jahre professionell in dem Berufsfeld tätig war
    • aktuell hauptberuflich als Produzent*in arbeitet
    • aktuell in Deutschland selbständig tätig ist oder in einem freien Produktionsbüro in Deutschland angestellt ist

    Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

  • Konkrete Ziele

    Konkrete Ziele

    Die strategische Vorhaben müssen sich auf mindestens einen der folgende Aspekte konzentrieren:

    • Auf- und Ausbau des eigenen internationalen Netzwerks bzw. das der/s vertretenen Kompanie oder Künstlers*in und / oder
    • Verbesserung der internationalen Vermarktung der eigenen Arbeit bzw. der der/s vertretenen Kompanie oder Künstlers*in und / oder
    • Qualifizierung und Professionalisierung zu den Themen internationale Vernetzung, (digitale) Distribution, internationale Kommunikation, Vermarktung und Akquise
  • Höhe der max. Fördersumme

    Höhe der max. Fördersumme

    Es können max. 2.000,- Euro beantragt werden. Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.

  • Nachweise & Unterlagen

    Nachweise & Unterlagen

    • Angaben zum*r Antragsteller*in
    • Beschreibung des strategischen Vorhabens (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
    • Kosten-/Finanzierungsplan (KFP) - bitte Vorlage verwenden
    • Nachweis zur mind. zweijährigen Berufserfahrung
    • Nachweis der selbständigen Tätigkeit in Deutschland oder Gewerbeanmeldung des Produktionsbüros und Nachweis der Anstellung
  • Förderzeitraum

    Förderzeitraum

    Das strategische Vorhaben muss innerhalb des Förderzeitraums (01. Februar – 31. Dezember 2024) durchgeführt und abgeschlossen werden.

    Ausgaben und Buchungen können bereits ab dem Datum der Antragstellung getätigt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und der Beginn des strategischen Vorhabens sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.

  • Antragsfrist

    Antragsfrist

    19. November 2023 (23.59 MEZ)

  • Hinweis zu Barrieren

    Hinweis zu Barrieren

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine:n Gebärdensprachdolmetscher:in, übernehmen.

    Darüber hinaus bemühen wir uns um eine fachliche Begleitung durch eine:n Expert:in, um das Antrags- und Auswahlverfahren für die Ausschreibungen inklusiver zu gestalten und Barrieren zu senken.

  • Hinweis Bundesförderung

    Hinweis Bundesförderung

    Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch die Vergaberichtlinien zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier und zu den Vergaberichtlinien (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hier zu finden.

  • Ausführliche Informationen

    Ausführliche Informationen

    Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.