Ausschreibung | Darstellende Künste

Hintergrund Kreativ-Transfer

Ziel des Förderprogramms Kreativ-Transfer ist es, Akteur*innen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games darin zu unterstützen, ihr internationales Netzwerk auf- und auszubauen, um ihre Sichtbarkeit auf dem internationalen Markt zu verbessern. Das Programm unterstützt hierfür notwendige Maßnahmen zur internationalen Vermarktung und Vernetzung sowie eine entsprechende Qualifizierung und Professionalisierung der Akteur*innen.

Konkret fördert Kreativ-Transfer die Teilnahme an internationalen Messen und Festivals. Dies soll es Künstler*innen, Kreativen und ihren Vertreter*innen ermöglichen, ihre Arbeiten zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen sowie Koproduzent*innen und Auftraggeber*innen zu finden.

Hinweis: Auch während Pandemien oder politischer Krisen, Kriegen o. ä. sollen Besuche von internationalen Veranstaltungen weiterhin unterstützt werden, sofern die Reisen unter Berücksichtigung von Empfehlungen öffentlicher Stellen in Deutschland sowie im Zielland durchgeführt werden können.

Darüber hinaus fördert das Programm strategische Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung.

In der Umsetzung dieser Förderung kooperiert der Dachverband Tanz Deutschland mit dem Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK), dem Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus e.V. (BUZZ)


Hinweis!

Wir bitten Dich vor Deiner Antragstellung, die Ausschreibungen und FAQs durchzulesen, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Fragen zu klären:

Ausschreibung zur Förderung von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und Festivals (Kompanie / Künstler*in & Produzent*in)
FAQs zur Förderung von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und Festivals (Kompanie / Künstler*in & Produzent*in)


Gemeinsam mit transmissions bieten wir Info-Zooms zur Antragsstellung an. Die Info-Zooms werden entweder in deutscher oder englischer Lautsprache angeboten. Fragen und Kommentare in der jeweils anderen Sprache sind immer willkommen.

Q&A Antragstellung, Nachweise, Online-Formulare
Dienstag, 12. März 2024 12.00 – 13.00 MEZ, auf Deutsch
Dienstag, 12. März 2024 13.00 – 14.00 MEZ, auf Englisch
Freitag, 12. April 2024 10.00 – 11.00 MEZ, auf Deutsch

Zoom-Link (keine Anmeldung erforderlich):
https://us06web.zoom.us/j/83945294574?pwd=Zko0L2dUY3IzSDJ2ZHdSZ3N5dXl6Zz09
Meeting-ID: 839 4529 4574 / Code: 261161


Wir empfehlen Euch, die Ausschreibungen inkl. FAQs vor der Teilnahme an einem Info-Zoom genau zu lesen.


Es gibt zwei unterschiedliche Formulare.

Die zwei Formulare findest Du weiter unten auf dieser Seite unter dem Button "HIER BEWERBEN".

Das Formular in der linken Spalte richtet sich an Zielgruppe A: (Vertreter*innen von) Kompanien / Künstler*innen.
Das Formular in der rechten Spalte richtet sich an Zielgruppe B: Selbstständige Produzent*innen, Manager*innen, Agent*innen sowie freie Produktionsbüros und Agenturen.


Förderung | Kompanie / Künstler*in

von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und Festivals.

  • Was wird gefördert?

    Was wird gefördert?

    In dieser Ausschreibung können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen beantragt werden. Insgesamt können Reisekosten für max. zwei Veranstaltungen beantragt werden. Bei Nennung mehrerer Veranstaltungen werden Prioritäten angegeben.

    Beispiele förderfähige Kosten:

    • Fahrt- bzw. Flugkosten
    • Unterkunftskosten
    • Tagegelder
    • ggf. Registrierungs-, Stand- und Ticketgebühren
    • Werbematerial
    • Reisekosten für eine zusätzliche Begleitperson bei Geförderten, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund notwendiger Kinderbetreuung nicht alleine reisen können.
  • Wer wird gefördert?

    Wer wird gefördert?

    Bewerben können sich:

    • (Vertreter*innen von) Kompanien / Künstler*innender Freien Szene mit Betriebssitz in Deutschland aus den Bereichen Tanz, Theater (Sprech-, Musik-, Figuren-, Objekt-, Straßentheater u. a.) und Zeitgenössischer Zirkus sowie
    • (Vertreter*innen von) Tanzensembles der Stadt- und Staatstheater.

    Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Kompanie oder Künstler*in in den letzten fünf Jahren:

    • mindestens eine Produktion zur (digitalen) Premiere gebracht bzw. in Planung hatte (ab Januar 2019) sowie
    • eine öffentliche oder private Förderung (Projektförderung, Stipendienförderung, Residenzförderung etc.).(ab Januar 2019)
    • ALTERNATIV zum Nachweis der Förderung kann Folgendes eingereicht werden: Der Nachweis von mindestens zwei Premieren in den letzten fünf Jahren (seit Januar 2019), die nachweislich jeweils in mindestens zwei unterschiedlichen Spielstätten gezeigt wurden.
      (Hinweis: Kompanie / Künstler*in muss Urheber*in der Produktionen sein)

    Die Kompanie / Künstler*in muss dabei Urheber*in der Produktion sowie Zuwendungsempfänger*in der  Förderung sein.

    Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

  • Konkrete Ziele

    Konkrete Ziele

    Die Reisen werden zum Zwecke der Vermarktung, Vernetzung, Distribution, Akquise und des Verkaufs gefördert. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:

    • Über die aktuelle künstlerische Arbeit der vertretenen Kompanie(n) / Künstler*innen mit internationalen Akteur*innen ins Gespräch kommen bzw. diese präsentieren.
    • (Neue) Kontakte zu internationalen Veranstalter*innen, potenziellen Koproduzent*innen und Partner*innen aufbauen bzw. intensivieren.
    • Das Kennenlernen bestimmter Märkte, Szenen, Spielorte im unternehmerischen Sinne und damit verbunden die Verortung der eigenen Arbeit.
  • Höhe der max. Fördersumme

    Höhe der max. Fördersumme

    Individualreisen - maximale Fördersumme pro Veranstaltung:

    • 700,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Deutschlands)
    • 1.100,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Europas (geografisch))
    • 2.000,- Euro (Veranstaltungen außerhalb Europas (geografisch))

    Zuzüglich zu den oben genannten Fördersummen kann

    • eine einmalige Aufwandspauschale von 400,- Euro pro Veranstaltung beantragt werden sowie
    • eine zusätzliche Fördersumme von 500 € für die Kosten eines Messestands.


    Für alle Reisekostenförderungen gilt:
    Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
    Nur tatsächlich entstandene Ausgaben werden gefördert.

  • Nachweise & Unterlagen

    Nachweise & Unterlagen

    • Angaben zum*r Antragsteller*in
    • Name, Ort / Land und Datum der Veranstaltung(en)
    • EIN kurzes Motivationsschreiben
    • Kostenkalkulation
    • Nachweis einer (digitalen) Premiere seit 2019
    • Nachweis einer öffentlichen oder privaten Förderung seit 2019
    • Alternative zur Förderung: Nachweis von mindestens zwei Premieren mit Aufführung in mindestens zwei unterschiedlichen Spielstätten seit 2019
    • Ggf. Nachweis Betriebssitz in Deutschland
    • Ggf. Nachweis über Vertretungsberechtigung der Kompanie / des*r Künsters*in
  • Förderzeitraum

    Förderzeitraum

    01. Juli – 31. Dezember 2024

  • Antragsfrist

    Antragsfrist

    14. April 2024 (23.59 MEZ)

  • Hinweis zu Barrieren

    Hinweis zu Barrieren

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.

  • Hinweis Bundesförderung

    Hinweis Bundesförderung

    Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch Vergaberichtlinien (Preisvergleich bei Kosten ab über 1.000 Euro netto) zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier finden.

  • Ausführliche Informationen

    Ausführliche Informationen

    Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.

Förderung | Produzent*in

von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und Festivals.

  • Was wird gefördert?

    Was wird gefördert?

    In dieser Ausschreibung können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen beantragt werden. Insgesamt können Reisekosten für max. zwei Veranstaltungen beantragt werden. Bei Nennung mehrerer Veranstaltungen werden Prioritäten angegeben.

    Beispiele förderfähige Kosten:

    • Fahrt- bzw. Flugkosten
    • Unterkunftskosten
    • Tagegelder
    • ggf. Registrierungs-, Stand- und Ticketgebühren
    • Werbematerial
    • Reisekosten für eine zusätzliche Begleitperson bei Geförderten, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund notwendiger Kinderbetreuung nicht alleine reisen können
  • Wer wird gefördert?

    Wer wird gefördert?

    Bewerben können sich:

    • Produzent*innen, die hauptberuflich als solche tätig sind sowie ihreselbständige Tätigkeit und ihren Hauptwohnsitzin Deutschland nachweisen können sowie
    • Mitarbeiter*innen freier Produktionsbüros / Agenturen mit Betriebssitz in Deutschland.

    Voraussetzung für den Antrag ist, dass die*der Produzent*in:

    • mindestens zwei Jahre professionell in dem Berufsfeld tätig war
    • aktuell hauptberuflich als Produzent*in arbeitet
    • aktuell in Deutschland selbständig tätig ist oder in einem freien Produktionsbüro in Deutschland angestellt ist

    Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.

  • Konkrete Ziele

    Konkrete Ziele

    Die Reisen werden zum Zwecke der Vermarktung, Vernetzung, Distribution, Akquise und des Verkaufs gefördert. Nicht gefördert werden Reisekosten für Gastspiele, Austauschprojekte etc. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:

    • Über die aktuelle künstlerische Arbeit der vertretenen Kompanie(n) / Künstler*innen mit internationalen Akteur*innen ins Gespräch kommen bzw. diese präsentieren.
    • (Neue) Kontakte zu internationalen Veranstalter*innen, potenziellen Koproduzent*innen und Partner*innen aufbauen bzw. intensivieren.
    • Das Kennenlernen bestimmter Märkte, Szenen, Spielorte im unternehmerischen Sinne und damit verbunden die Verortung der eigenen Arbeit.
  • Höhe der max. Fördersumme

    Höhe der max. Fördersumme

    Individualreisen - maximale Fördersumme pro Veranstaltung:

    • 700,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Deutschlands)
    • 1.100,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Europas (geografisch))
    • 2.000,- Euro (Veranstaltungen außerhalb Europas (geografisch))

    Zuzüglich zu den oben genannten Fördersummen kann

    • eine einmalige Aufwandspauschale von 400,- Euro pro Veranstaltung beantragt werden sowie
    • eine zusätzliche Fördersumme von 500 € für die Kosten eines Messestands.

    Für alle Reisekostenförderungen gilt:
    Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
    Nur tatsächlich entstandene Ausgaben werden gefördert.

  • Nachweise & Unterlagen

    Nachweise & Unterlagen

    • Angaben zum*r Antragsteller*in
    • EIN kurzes Motivationsschreiben
    • Name, Ort / Land und Datum der Veranstaltung(en)
    • Bei Individualreisen: Kostenkalkulation
    • Nachweis zur mind. zweijährigen Berufserfahrung
    • Nachweis der selbständigen Tätigkeit in Deutschland oder Gewerbeanmeldung des Produktionsbüros und Nachweis der Anstellung
  • Förderzeitraum

    Förderzeitraum

    01. Juli – 31. Dezember 2024

  • Antragsfrist

    Antragsfrist

    14. April 2024 (23.59 MEZ)

  • Hinweis zu Barrieren

    Hinweis zu Barrieren

    Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine:n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.

  • Hinweis Bundesförderung

    Hinweis Bundesförderung

    Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch Vergaberichtlinien (Preisvergleich bei Kosten ab über 1.000 Euro netto) zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier finden.

  • Ausführliche Informationen

    Ausführliche Informationen

    Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.