Ziel des Förderprogramms Kreativ-Transfer ist es, Akteur*innen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games darin zu unterstützen, ihr internationales Netzwerk auf- und auszubauen, um ihre Sichtbarkeit auf dem internationalen Markt zu verbessern. Das Programm unterstützt hierfür notwendige Maßnahmen zur internationalen Vermarktung und Vernetzung sowie eine entsprechende Qualifizierung und Professionalisierung der Akteur*innen.
Konkret fördert Kreativ-Transfer die Teilnahme an internationalen Messen und Festivals. Dies soll es Künstler*innen, Kreativen und ihren Vertreter*innen ermöglichen, ihre Arbeiten zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen sowie Koproduzent*innen und Auftraggeber*innen zu finden.
Hinweis: Auch während Pandemien oder politischer Krisen, Kriegen o. ä. sollen Besuche von internationalen Veranstaltungen weiterhin unterstützt werden, sofern die Reisen unter Berücksichtigung von Empfehlungen öffentlicher Stellen in Deutschland sowie im Zielland durchgeführt werden können.
Darüber hinaus fördert das Programm strategische Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung.
In der Umsetzung dieser Förderung kooperiert der Dachverband Tanz Deutschland mit dem Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK), dem Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus e.V. (BUZZ)
Wir bitten Dich vor Deiner Antragstellung, die Ausschreibungen und FAQs durchzulesen, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Fragen zu klären:
Ausschreibung zur Förderung von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und Festivals (Kompanie / Künstler*in & Produzent*in)
FAQs zur Förderung von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und Festivals (Kompanie / Künstler*in & Produzent*in)
Gemeinsam mit transmissions bieten wir Info-Zooms zur Antragsstellung an. Die Info-Zooms werden entweder in deutscher oder englischer Lautsprache angeboten. Fragen und Kommentare in der jeweils anderen Sprache sind immer willkommen.
Q&A Antragstellung, Nachweise, Online-Formulare
Dienstag, 12. März 2024 12.00 – 13.00 MEZ, auf Deutsch
Dienstag, 12. März 2024 13.00 – 14.00 MEZ, auf Englisch
Freitag, 12. April 2024 10.00 – 11.00 MEZ, auf Deutsch
Zoom-Link (keine Anmeldung erforderlich):
https://us06web.zoom.us/j/83945294574?pwd=Zko0L2dUY3IzSDJ2ZHdSZ3N5dXl6Zz09
Meeting-ID: 839 4529 4574 / Code: 261161
Wir empfehlen Euch, die Ausschreibungen inkl. FAQs vor der Teilnahme an einem Info-Zoom genau zu lesen.
Die zwei Formulare findest Du weiter unten auf dieser Seite unter dem Button "HIER BEWERBEN".
Das Formular in der linken Spalte richtet sich an Zielgruppe A: (Vertreter*innen von) Kompanien / Künstler*innen.
Das Formular in der rechten Spalte richtet sich an Zielgruppe B: Selbstständige Produzent*innen, Manager*innen, Agent*innen sowie freie Produktionsbüros und Agenturen.
In dieser Ausschreibung können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen beantragt werden. Insgesamt können Reisekosten für max. zwei Veranstaltungen beantragt werden. Bei Nennung mehrerer Veranstaltungen werden Prioritäten angegeben.
Beispiele förderfähige Kosten:
Bewerben können sich:
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Kompanie oder Künstler*in in den letzten fünf Jahren:
Die Kompanie / Künstler*in muss dabei Urheber*in der Produktion sowie Zuwendungsempfänger*in der Förderung sein.
Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.
Die Reisen werden zum Zwecke der Vermarktung, Vernetzung, Distribution, Akquise und des Verkaufs gefördert. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:
Individualreisen - maximale Fördersumme pro Veranstaltung:
Zuzüglich zu den oben genannten Fördersummen kann
Für alle Reisekostenförderungen gilt:
Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
Nur tatsächlich entstandene Ausgaben werden gefördert.
01. Juli – 31. Dezember 2024
14. April 2024 (23.59 MEZ)
Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.
Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch Vergaberichtlinien (Preisvergleich bei Kosten ab über 1.000 Euro netto) zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier finden.
Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.
In dieser Ausschreibung können Förderungen von Reisekosten zum Besuch von individuell gewählten Veranstaltungen beantragt werden. Insgesamt können Reisekosten für max. zwei Veranstaltungen beantragt werden. Bei Nennung mehrerer Veranstaltungen werden Prioritäten angegeben.
Beispiele förderfähige Kosten:
Bewerben können sich:
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die*der Produzent*in:
Wir laden explizit alle Interessierten ein, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderungen, Alter, Religion, Sprache, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Die Bewerbungen werden nur auf die fachliche Qualifikation hin ausgewertet.
Die Reisen werden zum Zwecke der Vermarktung, Vernetzung, Distribution, Akquise und des Verkaufs gefördert. Nicht gefördert werden Reisekosten für Gastspiele, Austauschprojekte etc. Konkrete Ziele für den Besuch einer Veranstaltung können sein:
Individualreisen - maximale Fördersumme pro Veranstaltung:
Zuzüglich zu den oben genannten Fördersummen kann
Für alle Reisekostenförderungen gilt:
Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
Nur tatsächlich entstandene Ausgaben werden gefördert.
01. Juli – 31. Dezember 2024
14. April 2024 (23.59 MEZ)
Kreativ-Transfer bemüht sich bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibungen bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Dich oder eine Person Deines Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Deinen Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten, zum Beispiel für eine:n Gebärdensprachdolmetscher*in, übernehmen.
Da es sich bei der Förderung um Bundesmittel handelt, sind bei der Buchung Deiner Reise sowohl das Bundesreisekostengesetz (BRKG) als auch Vergaberichtlinien (Preisvergleich bei Kosten ab über 1.000 Euro netto) zu beachten. Weitere Informationen zum BRKG sind hier finden.
Die komplette Ausschreibung mit weiteren Informationen gibt es hier.