Die Ausschreibung als pdf findet Ihr hier.
Info: Kreativ-Transfer infolge von Corona
Infolge der Corona-Pandemie wurden drei Änderungen im Rahmen des Förderprogramms Kreativ-Transfer (2019-20) umgesetzt: (1) Die Verlängerung des Programms bis zum 30. April 2021, (2) die alternative Nutzungsmöglichkeit von bereits durch die Jurys befürworteten Förderungen, die nicht wie geplant genutzt werden konnten/können sowie (3) alternativ zur Reisekostenförderung im Rahmen neuer Ausschreibungen: Förderungen für Vorhaben der internationalen Vernetzung und Sichtbarmachung sowie des Know-how-Transfers. Die aktuelle Ausschreibung findet sich hier.
Reisekostenförderungen zum Besuch von internationalen Messen, Festivals und Plattformen werden aufgrund der aktuellen Situation nicht ausgeschrieben. Sobald die derzeit sehr umfänglichen Reisewarnungen wieder aufgehoben werden, das Reisen wieder planbarer wird und Veranstaltungen gesichert stattfinden, wird die Möglichkeit der Reisekostenförderung geprüft.
Für diejenigen, die eine Bewilligung einer Kreativ-Transfer Förderung erhalten haben, diese aufgrund der Corona-Pandemie aber nicht nutzen konnten/können, gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Förderung umzuwidmen. Weitere Informationen hier.
Hintergrund
Ziel des Förderprogramms Kreativ-Transfer ist es, Akteur*innen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games darin zu unterstützen, ihr internationales Netzwerk aus- und aufzubauen, die Sichtbarkeit ihrer Arbeiten auf dem internationalen Markt zu verbessern und hierfür den internationalen Austausch sowie entsprechende Professionalisierung und Qualifizierung der Akteur*innen zu unterstützen.
Zu diesem Zweck fördert Kreativ-Transfer ursprünglich Reisen zu internationalen Veranstaltungen. Die Corona-Pandemie aber macht das Reisen und Besuchen von Veranstaltungen derzeit nach wie vor schwer planbar, sodass es zusätzlich anderer Maßnahmen bedarf, die dem internationalen Netzwerk-Auf- und Ausbau, der Sichtbarmachung auf dem internationalen Markt und der Professionalisierung/ Qualifizierung dienen.
Aus diesem Grund fördert Kreativ-Transfer nun auch Vorhaben, die die Ziele des Förderprogramms verfolgen und sich entsprechend auf folgende Aspekte konzentrieren:
Zielgruppe & Voraussetzungen
Bewerben können sich Betreiber*innen von Projekträumen sowie Produzent*innengalerien. Voraussetzung ist, dass der Projekttraum bzw. die Produzent*innengalerie:
Vorhaben – konkret
Die folgenden Beispielefür Vorhaben, die gefördert werden können, sind als Orientierung und Anregung gedacht.
Auf- und Ausbau des internationalen Netzwerksdes Projektraums/der Produzent*innengalerie:
Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit des Projektraums/der Produzent*innengalerie:
Qualifizierung/Professionalisierung/Erfahrungs- und Wissensaustausch zu den Themen internationale Vernetzung, (digitale) Distribution, internationale Vermarktung und Akquise
Die Kombination der hier genannten Teilbereiche – Auf- und Ausbau des internationalen Netzwerks / Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit / Qualifizierung/Professionalisierung/Erfahrungs- und Wissensaustausch – in einem Vorhaben ist möglich und wünschenswert.
Höhe der Förderung & förderfähige Kosten
Es können max. 1.600 Euro beantragt werden. Über die Fördersumme entscheidet die Jury.
Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt. Falls die Kosten, die für die Umsetzung des Vorhabens notwendig sind, die Höhe der Fördersumme übersteigen, können Eigenmittel oder Drittmittel, die nicht aus Töpfen des Bundes stammen, eingebracht werden.
Förderfähige Kosten sind:
Nachhaltig reisen: Bei Reisen (1) innerhalb Deutschlands sowie (2) zu Orten innerhalb Europas, die in weniger als sechs Stunden Zugfahrt erreicht werden können, sind Kosten für Flugreisen nicht förderfähig! Auch bei längeren Reisen möchten wir die Geförderten ermutigen, sich um klimafreundliches Reisen zu bemühen und wenn möglich auf Flugreisen zu verzichten oder diese zu minimieren.
Aus zuwendungsrechtlichen Gründen können nur Belege zur Abrechnung anerkannt werden, die ein Belegdatum ab dem 02. Oktober 2020 (Ausschreibungsdatum) haben.
Antragstellung & Verfahren
Anträge können zwischen dem 02. Oktober und 10. November 2020 (23:59 CET) eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular.
Neben den oben genannten Nachweisen muss eine kurze Beschreibung des Vorhabens (zeitlicher Rahmen, konkrete Maßnahmen etc.) sowie ein Kosten-/Finanzierungsplan (Vorlage hier) eingereicht werden.
Das Vorhaben muss zwischen dem Datum der Bewilligung (voraussichtlich Mitte Dezember 2020) und dem 30. April 2021 durchgeführt werden. Ein früherer Begin ist frühestens ab dem Ausschreibungsdatum möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und der Beginn des Vorhabens sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben somit auf eigenes Risiko erfolgen.
Die Geschäftsstelle des DTD prüft die Anträge auf Förderfähigkeit und legt sie der Jury vor, die über die Förderung entscheidet.
Die Antragsteller*innen werden etwa sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist darüber informiert, ob eine Förderung erfolgen kann.
Fördervertrag, Abrechnung & Evaluation
Der DTD schließt mit den Geförderten einen Fördervertrag. Die Förderungen werden veröffentlicht.
Die Förderung wird nach Einreichung eines kurzen Berichts (max. 1 DIN-A4 Seite),eines zahlenmäßigen Verwendungsnachweises entsprechend des Kosten-/Finanzierungsplans, der Belege sowie einer Evaluation der Förderung (kurzer Evaluationsbogen) ausgezahlt. Diese Abrechnung muss bis spätestens vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens eingereicht werden.
Belege können sein:
Nach erfolgter Prüfung wird die Förderung überwiesen.
Bei der Abwicklung der Förderung (Vertragsversand, Abrechnung, Evaluation u.a.) kooperiert der DTD mit transmissions
Kontakt für weitere Infos und Rückfragen:
Jana Grünewald | Nicole Fiedler
Kreativ-Transfer |Dachverband Tanz Deutschland
+49 (0)30 / 374433 92
info(at)kreativ-transfer.de