In den Fällen, in denen durch das Programm Geförderte ihre Reise aufgrund von Pandemien, politischen Krisen, Kriegen o. ä. nicht antreten können bzw. die Veranstaltung abgesagt wird, soll die bereits bewilligte Förderung dennoch den Zuwendungsempfänger*innen direkt zugutekommen.
Es gibt drei Möglichkeiten der Umwidmung:
(a) Die Förderung wird für dieselbe, aber verschobene bzw. nicht besuchte Veranstaltung bis Dezember 2024 genutzt.
(b) Die Förderung wird für den Besuch einer anderen Veranstaltung bis Dezember 2024 genutzt.
(c) Die Förderung wird für ein strategisches Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung bis Dezember 2024 genutzt (in Höhe der bewilligten Fördersumme, aber bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro).
Sobald feststeht, dass die zu besuchende Veranstaltung ausfällt / nicht angetreten werden kann, aber in jedem Fall vor dem ursprünglichen Reiseantritt, muss der Dachverband Tanz Deutschland (DTD) / Projekt Kreativ-Transfer per E-Mail informiert werden, dass die geförderte Reise nicht stattfinden kann: info(at)kreativ-transfer.de.
In dieser E-Mail muss außerdem der genaue Grund angegeben werden, warum die Reise nicht stattfinden kann.
Gründe können sein:
Zusätzlich gilt:
Für die Möglichkeit (a) und (b) bedarf es eines formlosen Antrags per E-Mail an den DTD / Projekt Kreativ-Transfer: info(at)kreativ-transfer.de.
Der Antrag muss spätestens vier Wochen nach dem Datum der ursprünglich zu besuchenden Veranstaltung eingereicht werden.
Für die Möglichkeit (c) bedarf es eines Umwidmungsantrags, der bis spätestens vier Wochen nach dem Datum der ursprünglich zu besuchenden Veranstaltung über ein Online-Formular eingereicht und durch den DTD geprüft wird. Ob die Förderung des strategischen Vorhabens wie beschrieben erfolgen kann, teilt der DTD den Zuwendungsempfänger*innen spätestens vier Wochen nach Eingang des Umwidmungsantrags mit.
zur Umwidmung von Reisekostenförderungen in strategische Vorhaben (Möglichkeit c):
Darstellende Künste - Produzent*in
Darstellende Künste - Kompanie
Bildende Kunst - Projekträume
Bildende Kunst - Galerie
Games
Kosten, die bereits durch Reisebuchungen entstanden sind und nicht storniert werden können, sind nicht förderfähig und können dementsprechend nicht abgerechnet werden. Stornierungskosten sind dann förderfähig, wenn die verbleibende Förderung für den Besuch einer anderen / verschobenen Veranstaltung oder für ein strategisches Vorhaben im Rahmen einer Umwidmung genutzt wird.
Höhe der Förderung!
Die Höhe der Förderung entspricht der ursprünglich bewilligten Fördersumme, jedoch nur bis zu der Maximalfördersumme des jeweiligen Zielortes entsprechend der jeweiligen Ausschreibung (dies kann bedeuten, dass die Fördersumme im Rahmen der Umwidmung gekürzt werden muss). Dies gilt grundsätzlich für alle drei o. g. Möglichkeiten einer Umwidmung. ABER: Bei einer Umwidmung in ein strategisches Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung ist der zur Verfügung stehende Betrag auf 2.000 Euro begrenzt, auch wenn die ursprünglich bewilligte Fördersumme höher ist.